Wochenbericht

Fachausschuss diskutiert Bundesförderprogramme

In der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse Agrarstruktur und Nebenerwerb am 23. Januar in Berlin standen die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe (GAK), der Endspurt im Investitionsprogramm Landwirtschaft und der Start des Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung im Mittelpunkt.

 

Steuerinformationsdienst abonnieren

Das Steuerrecht wird immer komplizierter. Zudem sind spezielle Kenntnisse für den Bereich "Landwirtschaft" erforderlich. Nicht jeder Steuerberater ist über die neuesten Entscheidungen im landwirtschaftlichen Steuerrecht auf dem Laufenden. Der Steuerinformationsdienst des Deutschen Bauernverbandes informiert sie laufend über aktuelle Entscheidungen und Probleme des Steuerrechts und gibt Hinweise zu deren Handhabung. Der Steuerinformationsdienst erscheint zweimal monatlich und geht Ihnen per E-Mail zu. Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes können den Steuerinformationsdienst für eine jährliche Kostenvereinbarung abonnieren. Nähere Informationen gibt es telefonisch unter +49 (0)361 262 532 08

GAP ab 2027 und mehrjähriger Finanzrahmen

In der Präsidiumssitzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) am 20. Januar 2024 war Michael Niejahr, Direktor der Generaldirektion Landwirtschaft und ländlichen Raum (DG Agri) zu Gast, um über die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2027 zu sprechen.

Einigung auf Beschlussempfehlung zur Zukunft der Schweinehaltung in Thüringen

Am 18. Januar hat der Thüringer Agrarausschuss im Rahmen einer auswärtigen Sitzung in Berlin zur Internationalen Grünen Woche eine Beschlussempfehlung zur Zukunft der Schweinehaltung in Thüringen verabschiedet. Das entsprechende Dokument

Anhörung zur Zukunft des Agrarmarketings in Thüringen

Im Rahmen der 88. Grünen Woche in Berlin fand am 10. Januar eine Anhörung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten des Thüringer Landtages mit dem Beratungsgegenstand "Thüringer Produkte: Erzeugung – Verarbeitung – Vermarktung" statt. Der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) und fünf weitere Akteure aus der Praxis waren eingeladen, ihre Vorstellungen für die Zukunft des Agrarmarketings in Thüringen darzulegen. Dr. Wolfgang Peter (Ziegenhof Peter) präsentierte die Stellungnahme des TBV.

Es ist deutlich geworden, dass ein modernes Agrarmarketing den Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette Leistungen bereitstellen muss und zu einem messbaren Mehrwert für die Vermarktung und damit zu Einkommenssteigerung führt.
Die Anhörung wird nun von den Abgeordneten des Thüringer Landtages ausgewertet. Wir hoffen, dass kluge Entscheidungen für die Zukunft des Agrarmarketings in Thüringen getroffen werden.

Frist für Betriebs- und Umbaukonzept Deckzentrum endet!

Sauenhalterinnen und -halter, die nach 2026 noch weiterhin Sauen halten möchten, müssen bis zum 9. Februar 2024 bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen!

Grundlage hierfür ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNutztV), in der die Anforderungen an das Halten von Sauen im Deckzentrum Anfang 2021 geändert wurden. Demnach dürfen Jungsauen und Sauen im Deckzentrum künftig nur noch in der Gruppe gehalten werden und pro Sau muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mind. 5 m² zur Verfügung gestellt werden. Bestandteil der neuen Vorschriften ist auch, den Sauen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten und sie nur noch kurzzeitig, im Rahmen der Rauschekontrolle und des Besamungsvorganges sowie für medizinische Behandlungen, zu fixieren.

Sollten Sie allerdings planen, Ihre Sauenhaltung demnächst einzustellen, dann müssen Sie hierfür bis zum 9. Februar 2024 eine verbindliche Erklärung zur Aufgabe der Sauenhaltung abgeben. In diesem Fall haben Sauenhalter dann bis spätestens 9. Februar 2026 Zeit aus der Sauenhaltung auszusteigen.

WICHTIG!!!

Wer bis zum 9. Februar 2024 weder ein Umbaukonzept noch eine Aufgabeerklärung abgibt, MUSS ab 10. Februar 2024 die neuen Anforderungen im Deckzentrum (also die 5m²/Sau etc.) erfüllen! Wir empfehlen daher allen Schweinehaltern (die weiter machen wollen) dringend ein Umbaukonzept bis zum 9. Februar bei Ihrem zuständigen Veterinäramt einzureichen.

In der TSchNutztV ist nicht festgelegt, dass das vorgelegte Umbaukonzept auch 1:1 im Jahr 2029 umgesetzt werden muss. Falls sich also während des Zeitraumes von 2024 bis 2029 die Betriebsbedingungen, beispielsweise durch eine neue betriebliche Entwicklung, ändern sollten, dann kann das Betriebs- und Umbaukonzept im Nachhinein immer noch abgeändert werden.

Die erforderlichen Dokumente sind nachfolgend aufgelistet. Darunter ein Beispiel für ein ausgefülltes Umbaukonzept, welches von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstellt und bereitgestellt wurde.

Formblatt Betriebs- und Umbaukonzept Deckzentrum

Formblatt Betriebs- und Umbaukonzept Deckzentrum Beispiel

Formblatt Umbau Deckzentrum Aufgabe Sauenhaltung

Zum weiteren Fahrplan:

Frist für Abgabe Betriebs- und Umbaukonzept „Deckzentrum“: 9. Februar 2024

Frist für Abgabe Baugenehmigungsantrag „Deckzentrum“: 9. Februar 2026

Frist für Fertigstellung Umbau „Deckzentrum“: 9. Februar 2029

Frist für Abgabe Baugenehmigungsantrag „Abferkelbucht“: 9. Februar 2033

Frist für Fertigstellung Umbau „Abferkelbucht“: 9. Februar 2036

Bauernproteste: Mitgliederinformation zum weiteren Vorgehen

Die Demonstration am Montag in Berlin war ein starkes Zeichen des Berufsstandes, vieler anderer Berufsgruppen und auch aus der Bevölkerung. Davor haben wir gemeinsam eine Aktionswoche veranstaltet, mit der wir Präsenz gezeigt haben, vor allem auch in den Medien.

Vielen Dank an alle die mitgemacht haben!

Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass das nicht ewig so andauern und auch die Bevölkerung Ermüdungserscheinungen zeigen wird. Darauf müssen wir unser weiteres Agieren ausrichten, aber: Wir machen weiter!

Die Reaktion der Bundesregierung – besser gesagt: die Nichtreaktion der Bundesregierung – ist bisher enttäuschend. Für diese Woche ist die Vorlage eines Maßnahmenpakets angekündigt, das bis zum Sommer umgesetzt wird.

Das Präsidium hat folgenden Fahrplan beschlossen:

  1. Wir werden weiterhin Protest üben, dabei aber nicht zu Blockaden aufrufen. Wir rufen auf, sichtbar zu bleiben – durch Korsos, Mahnfeuer, Banner und andere mögliche Aktionen in den Regionen. Dort wo Anmeldungen bei der Versammlungsbehörde erforderlich sind, sollten diese erfolgen, wir unterstützen über die hauptamtlichen Mitarbeiter alle bei diesen Aktionen. Bei Aufrufen Dritter bitten wir alle darum, genau zu hinterfragen, wer hinter diesen Aktionen steckt – wir lassen uns nicht für politische Aktionen missbrauchen und stehen nach wie vor fest auf demokratischen Boden. Weitere Protestmöglichkeiten werden überlegt – wir nehmen gern Vorschläge entgegen. Insbesondere in der Woche vor der endgültigen Entscheidung im Bundestag (voraussichtlich am 01.02.2024) sollten wir nochmal deutlich sichtbar werden.
  2. Wir suchen den Schulterschluss mit anderen Berufsgruppen – es ist spürbar, dass auch dort große Unzufriedenheit über die wenig reale Politik der Bundesregierung herrscht.
  3. Die Grüne Woche in Berlin wird für intensive politische Arbeit genutzt. Die geplanten Foren geben die Möglichkeit, dass sich jeder einbringen kann. Wir erwarten vom DBV, dass deutliche Worte gefunden werden – ein „Kuschelkurs“ ist in der aktuellen Situation unangebracht.
  4. Wir werden uns nochmals schriftlich an unsere Bundestagsabgeordneten wenden, insbesondere in Reaktion auf das angekündigte Maßnahmenpaket.

 

Hintergrund:

Parlamentarisches Verfahren zum Haushalt

Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist am 18.01. Die Sitzung ist für die 2./3. Beratung im Bundestag nötig. Voraussichtlich wird diese Endberatung am 01.02. sein. Danach geht es fristverkürzt in den Bundesrat zum Finale am 02.02.

+++Beratung und Abstimmung im Bundestag+++

Die Beratung im Bundestag umfasst drei Lesungen. In der ersten Lesung erläutert der Finanzminister den Haushaltsplan. Nach mehrtägiger Debatte wird der Haushaltsentwurf dann an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Dort geschieht die eigentliche Arbeit. Die jeweiligen Berichterstatter des Ausschusses gehen jeden einzelnen Ausgabeposten durch, hinterfragen diesen in den Ministerien und geben ihre Empfehlungen an den Haushaltsausschuss.

Diese Empfehlungen werden dann in so genannten Einzelplanberatungen besprochen. Am Ende legt der Ausschuss dem Bundestag einen mehr oder weniger stark veränderten Haushaltsentwurf vor.

Es folgt die zweite Lesung, in der es erneut zu Debatten zwischen Regierung und Opposition kommt. Dabei wird über jeden Einzelplan abgestimmt. In der dritten Lesung steht das gesamte Werk mit allen Änderungen zur Schlussabstimmung.

+++Abstimmung im Bundesrat+++

Anschließend wird der im Bundestag beschlossene Haushaltsplan erneut dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt dieser sofort zu, wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Hat der Bundesrat Bedenken, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Schlägt der Ausschuss Änderungen vor, muss der Bundestag erneut darüber abstimmen.

Werden die Änderungen von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, kann der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann jedoch abschließend vom Bundestag überstimmt werden. Das Verfahren ist damit beendet. Das Gesetz kann unterschrieben und veröffentlicht werden.

Dies in Sachen Verfahrensablauf - es handelt sich beim Haushalt um ein Einspruchsgesetz. Das heißt der Bundesrat darf maximal den Vermittlungsausschuss anrufen. Daraus folgende Entscheidungen können jedoch vom Bundestag final überstimmt werden. Daher ist die Kraft der Länder beim Bundeshaushalt im Prozess überschaubar.

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