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Ausgleichzulage für Betriebe im benachteiligten Gebiet bleibt bis 2025 erhalten, 2026 und 2027 sinkt sie auf 60 Prozent

Am 7. Oktober setzen die Abgeordneten des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten des Thüringer Landtages ihre Diskussion zur zukünftigen ELER-Mittelverwendung ab 2022 fort. Eines der wichtigsten Themen war die Ausgleichszulage (AGZ) für Landwirtschaftsbetriebe, die im benachteiligen Gebiet wirtschaften. Die AGZ stellt einen Ausgleich für die schlechteren natürlichen Bewirtschaftungsbedingungen dar und ist finanziell für den Erhalt der Landwirtschaft in diesen Gebieten von existenzieller Bedeutung. Insgesamt erhalten mehr als 2.000 Betriebe in Thüringen die AGZ, die zusammen knapp 50 Prozent der Landwirtschaftsfläche bewirtschaften.

Allen Ausschussmitgliedern war daher der Ernst der Lage der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe bewusst, so dass sie sich in der Sitzung sehr intensiv mit dem Thema auseinandersetzten und viele Fragen an das zuständige Ministerium richteten, wie der ländliche Raum in seiner bisherigen Form erhalten bleiben könne, wenn die Existenz der Landwirtschaftsbetriebe nicht gesichert sei.

Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij und Dr. Ingo Zopf legten dar, dass die AGZ in Höhe von jährlich 20 Millionen Euro bis 2025 erhalten bleibt, finanziert aus Mitteln der ablaufenden Förderperiode. Für 2026 und 2027 werden dann nur noch 60 Prozent der AGZ, d.h. 12 Millionen pro Jahr, an die Betriebe ausgezahlt werden können.

Für Astrid Hatzel, Vorsitzende der Interessengemeinschaft Benachteiligtes Gebiet (IG BENA) beim Thüringer Bauernverband, ein kleiner Erfolg nach zähem Ringen: „Dass die AGZ für die Jahre 2026 und 2027 nicht auf Null gefahren wird, ist sehr positiv und ein wichtiger Schritt, wenn man eine flächendeckende Landwirtschaft in Thüringen gerade auch in den benachteiligten Gebieten erhalten will. Gleichwohl ist das Absenken der AGZ eine immense Herausforderung für die betroffenen Betriebe, da die Einkommenssituation dort aufgrund der schwierigen natürlichen Gegebenheiten schon immer sehr angespannt war.“

Inwieweit die Betriebe im benachteiligten Gebiet zukünftig durch die Umsetzung der Eco-Schemes aus der GAP oder Unterstützungslesitungen für die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung profitieren und so die reduzierten Mittel aus der AGZ ausgleichen können, ist derzeit noch nicht absehbar, da hierzu entsprechende Verordnungen auf Bundesebene noch fehlen. Dies gilt auch mit Blick auf angedachte Fördergelder, mit denen der Transformationsprozess der Tierhaltung in Deutschland nach Vorstellungen der Borchert-Kommission ermöglicht werden soll.

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