Wochenbericht

Soziale Konditionalität ab 2025 wirksam

Nach dem Willen der EU soll die Landwirtschaft insgesamt sicherer und sozialer werden. In den Verhandlungen zur letzten GAP-Reform haben das Europäische Parlament und der Rat deshalb im Sommer 2021 die sogenannte soziale Konditionalität in der GAP verankert. Ziel ist es, die Einhaltung arbeitsschutz- und arbeitsrechtlicher Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen.

 

Antragstellung ELER-Junglandwirteförderung bis 31. Januar möglich

Der Generationenwechsel in den landwirtschaftlichen Betrieben schreitet voran. Damit werden verstärkt junge Fachkräfte benötigt, die eine Existenz gründen bzw. die Betriebsnachfolge antreten wollen. Thüringen fördert auch in diesem Jahr die Niederlassung von Junglandwirten im Rahmen des genehmigten GAP-Strategieplans und stellt dafür insgesamt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Was genau gefördert wird und wer einen Antrag stellen kann finden Sie hier

Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) endet am 31. Januar.

 

Düngung: Was gilt 2025?

Ab sofort ist der Einsatz von Möscha-Verteilern oder Schwanenhals nun auch auf Grünland tabu. Es müssen damit ab sofort bodennahe Verfahren eingesetzt werden, also Schleppschlauch, -schuh oder Schlitzgerät.

Bei unbestelltem Ackerland hat die Einarbeitung von organischen, organisch-mineralischen Wirtschaftsdüngern

 

SuedOstLink: Thüringer Abschnitt genehmigt

Der Abschnitt B des sogenannten SuedOstLink (die Trassen der Vorhaben 5 und 5a nach Bundesbedarfsplangesetz verlaufen hier parallel) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 19. Dezember 2024 mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt und am 23. Dezember 2024 bekannt gemacht.

Die rund 84 km lange Trasse beginnt nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher

Treffen der Ackerbaureferenten der Ost-Bauernverbände

Kurz vor Weihnachten trafen sich in Dresden die Ackerbaureferenten der Ost-Bauernverbände zu einem fachlichen Austausch. Ein zentrales Thema war die geplante Überarbeitung der Kulisse der Roten Gebiete, die in den meisten Ländern Ende 2025 ansteht.

Kritisch diskutiert wurde die zunehmende Messung der Denitrifikation nach der N2/Argon-Methode. Diese Ausweitung der Messungen wird voraussichtlich zu partiellen Vergrößerung bzw. Verschiebungen der Roten Gebiete im kleinen Rahmen führen. Der Thüringer Bauernverband war dazu noch am Freitag vor Heiligabend im Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Weimar. Nähere Informationen wird es in den kommenden Wochen geben.

 

Neues zum Düngegesetz

Noch kurz vor Weihnachten fand auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Sondierungsgespräch mit den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses zum Düngegesetz statt. Hintergrund ist die Frage, ob noch vor der Bundestagswahl eine Einigungsmöglichkeit für das Düngegesetz besteht. Von Seiten des BMEL wurde durch

 

Nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet

Am 17. Dezember hat das Bundeskabinett die neue "Nationale Biodiversitätsstrategie" verabschiedet. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich im Sommer letzten Jahres zu dem Entwurf mit einer umfangreichen Stellungnahme geäußert und die rückwärtsgewandte Strategie kritisiert. Vor dem Bruch der Regierungskoalition war der Entwurf aufgrund des Widerstandes der FDP nicht einigungsfähig. Jetzt wurde der Entwurf ohne parlamentarische Mehrheit verabschiedet. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass noch irgendein Baustein der Strategie umgesetzt wird.

Die Strategie ist für eine neue Bundesregierung nicht bindend. Es wird aber darauf ankommen, dass eine neue Bundesregierung hier entweder neue Akzente setzt oder sich zumindest die Strategie nicht zu eigen macht. Dazu der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken: „Diese Nationale Biodiversitätsstrategie setzt auf ein veraltetes Prinzip  eines ausgrenzenden Naturschutzes mit der sprichwörtlichen ordnungsrechtlichen „Glasglocke“ und ist damit ein Gegenentwurf zu einem zukunftsweisenden kooperativen Naturschutz mit der Landwirtschaft. Anstelle einer pauschalen Fokussierung auf Flächenbeschaffung für den Naturschutz wäre es aus unserer Sicht angezeigt, die Kooperation mit den Landnutzern zu stärken und auch auf produktionsintegrierte Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen zu setzen. Zudem ist die Halbwertszeit dieser Strategie begrenzt, da sie von einer Regierung ohne parlamentarische Mehrheit und vermutlich mehr aus wahlkampftaktischen Gründen noch veröffentlicht worden ist.“

 

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