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Förderung tiergerechter Haltungsverfahren von Schweinen – Antragsstellung bis 15. November möglich!

Die Thüringer Landesregierung möchte Agrarbetrieben die Entscheidung erleichtern, in neue Haltungssysteme für Schweine zu investieren. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) fördert nach der Maßnahme „Sommerweidehaltung Rinder“ nun auch die Haltung von Schweinen auf Einstreu. Für beide Tierwohlmaßnahmen ist ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro bis Ende 2023 vorgesehen.

Zur Unterstützung der schweinehaltenden Betriebe werden tierwohlbedingte Mehrkosten anteilmäßig ausgeglichen. Voraussetzung ist, dass (Jung-)Sauen in mindestens sechs Quadratmeter großen Abferkelbuchten oder Mastschweine in Gruppenbuchten mit erhöhtem Flächenangebot (20 Prozent über dem Standard der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) auf planbefestigten Flächen mit Einstreu gehalten werden.

Die genauen Fördervoraussetzungen finden Sie hier: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/fileadmin/Landwirtschaft/Agrarfoerderung/Sonstige_Foerdermassnahmen/Tierwohl/Merkblatt_Teil_S11_und_S12_Einstreuhaltung_Schweine.pdf

Für den förderfähigen Schweinebestand wird ein jährlicher Pauschalbetrag ausgezahlt, der je nach Tier- und Stallkategorie (Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an Agrarinvestitionsprogrammen) zwischen 115 und 185 Euro je Großvieheinheit beträgt.

Interessierte Tierhaltungsbetriebe können den Förderantrag für das Jahr 2022 ab dem 15. Oktober bis zum 15. November 2021 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einreichen.

Auf der Homepage des TMIL sind unter folgendem Link die Förderrichtlinie sowie alle Anträge abrufbar: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl

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