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Neues Antragsverfahren für Thüringer Tierwohlförderung gestartet

Für tierhaltende Betriebe, die bisher noch keine Förderung auf Basis der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie „T(h)ür Tierwohl“ für die Maßnahmen „Sommerweidehaltung Rinder“ (R1) und „Genetische Ressourcen“ (G) beantragt haben, besteht vom 1. bis zum 30. September erneut die Möglichkeit, einen Antrag zur Teilnahme an diesen Förderprogrammen zu stellen.

 

 

 

Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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