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Agrardieselrückerstattung für das Jahr 2024

Der Antrag auf Agrardieselentlastung für landwirtschaftliche Unternehmen ist grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet wurden, beim zuständigen Hauptzollamt

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

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