Nach drei Ausbildungsjahren beenden Auszubildende in den Berufen der Landwirtschaft in den arbeitsreichen Sommermonaten ihre Ausbildung mit der Absolvierung der Abschlussprüfung.
Hierfür ist, laut Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Besetzung einer Prüfungskommission mit je einem Vertreter der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und eines Lehrers der Berufsschule notwendig.
Trotz mehrmonatigem Vorlauf lag der in Thüringen zuständigen Stelle für Berufsbildung die Liste der berufenen Berufsschullehrer nicht vor - es "klemmte" an der Kommunikation zwischen den beteiligten Ministerien bzw. nachgelagerten Ämtern.
Eine Besetzung der Prüfungskommissionen ggf. durch eine zu geringe Anzahl berufener Berufsschullehrer und/oder zu geringe Verfügbarkeit an prüfenden Berufsschullehrern, auch abweichend von den Vorgaben aus dem BBiG, konnte nicht erfolgen.
Aktuell ist auch aufgrund eines persönlichen Schreibens von Präsident Dr. Klaus Wagner an den Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Christian Tischner die Angelegenheit erfolgreich geklärt.
Die Prüfungskommissionen sind zusammengestellt und die Abschlussprüfungen werden terminiert und umgesetzt.
An dieser Stelle sei allen aktiven Prüfern und den beteiligten Ausbildungsbetrieben für ihr Engagement für unseren fachlichen Nachwuchs gedankt. Besonders, da Prüferinnen und Prüfer aus den Betrieben oftmals einspringen, wenn eine abweichende Besetzung der Prüfungskommissionen erforderlich ist.
Fazit: Das Engagement des Thüringer Bauernverbandes hat sich gelohnt!