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Corona: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer Vorschriften in Kraft getreten

Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer Vorschriften in Kraft getreten ist am 19. März 2022, in Kraft getreten. 

Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber im Überblick:

  • Wegfall der Regelungen zu „3G am Arbeitsplatz“ und „Homeofficepflicht“ (§ 28b Abs. 1 bis 4 IfSG)
    Die bisherigen Regelungen im IfSG zu „3G am Arbeitsplatz“ sowie die „Homeoffice­pflicht“ für Büroarbeiten oder vergleichbare Tätigkeiten werden aufgehoben.

Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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