• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Änderungen der Tierschutztransportverordnung haben weitreichende Konsequenzen

Trotz vehementer Proteste seitens des Berufsstandes und der Bauernverbände treten Änderungen der Tierschutztransportverordnung in Kraft. Am 30. November erschienen sie im Bundesgesetzblatt.

Folgende Neuerungen kommen auf tierhaltende Betriebe zu:

  • Ab sofort dürfen Nutztiere im Rahmen innerstaatlicher Transporte zu einem Schlachtbetrieb nicht länger als viereinhalb Stunden transportiert werden, wenn die Außenlufttemperatur während der Beförderung mehr als 30 Grad Celsius beträgt.
  • Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Kälber im Alter von weniger als 28 Tagen (bisher 14 Tage) innerstaatlich nicht mehr befördert werden. Die Neuregelung gilt nicht für Kälber, die vom Landwirt bzw. der Landwirtin im eigenen Fahrzeug über eine Entfernung von weniger als 50 Kilometer von ihrem Herkunftsbetrieb aus in einen anderen Haltungsbetrieb transportiert werden.

Der Thüringer Bauernverband übte in einer Stellungnahme und in Briefen an das Thüringer Landwirtschafts- und Sozialministerium scharfe Kritik, weil eine derartige Neuregelung für Kälbertransporte ohne jegliches Anhörungsverfahren Ende Juni im Bundesrat beschlossen wurde. Milchviehbetriebe müssen nun innerhalb von nur einem Jahr die Anzahl ihrer Kälberaufzuchtplätze erhöhen. Die zusätzlichen Aufzuchtkosten betragen zwischen 50 und 70 Euro je Kalb. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass die Mehrkosten durch höhere Verkaufspreise kompensiert werden können.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung