Novellierung des Arzneimittelgesetzes – QS passt Service-Angebot für Landwirte an
QS passt das Antibiotikamonitoring an das neue AMG an. QS-Tierhalter können auch zukünftig ihrer gesetzlichen Meldepflicht über die QS-Antibiotikadatenbank nachkommen. Landwirte, die QS mit der Meldung von Daten an die HIT-Datenbank beauftragen, können weiterhin über QS alle erforderlichen Daten übertragen lassen. Derzeit klärt QS die technische Umsetzbarkeit der Übertragung von Nullmeldungen aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank. Ziel ist es, auch hier einen doppelten Meldeaufwand für die Tierhalter zu vermeiden....
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