Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed - SCoPAFF) hat die Möglichkeit zur Verschiebung der elektronischen Dokumentationspflichten für Pflanzenschutzmittelanwendungen um ein Jahr angenommen. Die nun angenommene Änderung fügt eine Flexibilitätsklausel für Mitgliedsstaaten hinzu und erlaubt die Verschiebung der elektronischen Dokumentationspflichten um ein Jahr (vom 1. Januar 2026 bis 2027). Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich dafür auf EU-Ebene eingesetzt. Dementsprechend müsste Deutschland sich aktiv dafür entscheiden, diese Verschiebung auch national einzuführen. Dafür setzen sich der DBV und seine Landesverbände ein.