Anpassungsbedarf in der Öko-Geflügelhaltung
Der DBV hat sich gemeinsam mit dem COPA-Arbeitskreis Ökologischer Landbau auf ein gemeinsames Vorgehen zur Anpassung der EU-Öko-Verordnung u.a. auch für wichtige Anliegen im Bereich Öko-Geflügelhaltung verständigt. Bereits im Juni hatte COPA daraufhin gegenüber der EU-Kommission drei zentrale Änderungsanliegen für die Öko-Geflügelhaltung vorgebracht: Abschaffung der maximalen Stallgröße von 1.600 m² in der Bio-Masthähnchenhaltung, Streichung der Auslaufpflicht für sehr junges Geflügel sowie Verlängerung der Ausnahmeregelung für den Einsatz von 5 % konventionellem Eiweißfutter. Bei diesen Themen besteht Übereinstimmung mit Forderungen der IFOAM EU. Nächste Woche treffen sich die beiden europäischen Dachverbände im Rahmen des Organic Summit in Kopenhagen am 19. Aug., um sich zum bevorstehenden OMNIBUS-Verfahren zu Änderungen ...
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