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Auszahlungsstopp: Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung

Derzeit gibt es einen Auszahlungsstopp bei der Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung in Thüringen. Die Aufwandspauschale wurde als jagdliche Seuchenprävention gezahlt, um eine Ausweitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.
Anträge, die bis zum 4. April 2025 bei der Bewilligungsstelle eingegangen waren, werden hinsichtlich der Antragsbearbeitung und Auszahlung berücksichtigt. Anträge, die nach dem 4. April 2025 eingegangen sind, werden ruhend gestellt bis zum Falle einer weiteren Mittelbereitstellung aus dem Thüringer Landeshaushalt im Kalenderjahr 2025.
Der Thüringer Bauernverband (TBV) fordert, der Jägerschaft weiterhin jede Unterstützung entgegenzubringen, die zum Anreiz führt, mehr Schwarzwild zu erlegen und somit zur Reduzierung der Schwarzwildbestände beiträgt.
Der TBV ist mit dem zuständigen Umweltministerium und den zuständigen Stellen im Austausch und sichert Unterstützung gegenüber den Thüringer Jägerinnen und Jägern zu und fordert die weitere Auszahlung der Aufwandsentschädigung.

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