Am 21. Mai hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung zur Nicht-Zulassung von Flufenacet veröffentlicht. Demnach müssen die Mitgliedstaaten spätestens am 10. Dezember 2025 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel aufheben, die Flufenacet als Wirkstoff erhalten. Damit wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet trotz
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden