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Grundsteuerreform – Widerspruch gegen Grundsteuerbescheide und neuer Musterpachtvertrag

Mittlerweile erhalten die ersten Flächeneigentümer ihre Grundsteuerbescheide von den Kommunen. Dies nehmen wir zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Bescheide gründlich geprüft werden sollten. Soweit Sie bereits gegen den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt haben, sollten Sie auch einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, damit dieser nicht rechtskräftig werden kann. Man sollte dabei

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