Mittlerweile erhalten die ersten Flächeneigentümer ihre Grundsteuerbescheide von den Kommunen. Dies nehmen wir zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Bescheide gründlich geprüft werden sollten. Soweit Sie bereits gegen den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt haben, sollten Sie auch einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, damit dieser nicht rechtskräftig werden kann. Man sollte dabei
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