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Bundestag beschließt Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Der Bundestag hat in der letzten Woche das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen. Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher über ein staatliches Label erfahren, aus welcher Haltungsstufe das gekaufte Stück Fleisch kommt. Die Kennzeichnung ist für inländisches Fleisch verpflichtend und umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“, wobei „Stall“ den gesetzlichen Mindeststandards entspricht. Zu Beginn beschränkt sich die Kennzeichnung nur auf frisches Schweinefleisch aus der Haltungsstufe Mast. Später soll die Kennzeichnung auf weitere Tierarten und auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden.

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist das ein erster, aber zu kleiner Schritt. Nach wie vor gibt es große Lücken, die in einem zeitnahen nächsten Schritt zügig geschlossen werden müssen. Notwendig ist aus Sicht des DBV ein verbindliches Haltungskennzeichen, das nicht nur auf frisches Schweinefleisch beschränkt ist. Fleisch- und Wurstwaren müssen einbezogen werden, außerdem müssen die Kriterien auch die Ferkelerzeugung einschließen, sonst ist die Kennzeichnung nicht glaubwürdig.

In diesem Zusammenhang fand am 15. Juni ein Verbändegespräch zur Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes mit Staatssekretärin Silvia Bender statt. In dem Gespräch wurden die praktischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Einbindung der Sauenhaltung in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz diskutiert. Von Seiten der Wirtschaft wurde darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung behutsam und schrittweise vorgegangen werden muss. Wichtig ist eine ausreichende Ferkelverfügbarkeit für alle Haltungsstufen. Essenziell ist darüber hinaus, dass bereits im ersten Schritt für die Haltungsstufen „Stall+Platz“ und höher auch für Importferkel mindestens die deutschen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden müssen. Hier muss ein Weg gefunden werden, um Betriebe im Ausland auch fundiert überprüfen und ggf. auch sanktionieren zu können. Das Bundeslandwirtschaftsminiterium will auf Basis dieses Gespräches seine Überlegungen zur Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes fortsetzen und ggf. noch zu einer zweiten Gesprächsrunde einladen.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der am 7. Juli darüber beschließen wird.

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