Die Bundesregierung stellt für Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder eine flächenwirksame Prämie zur Verfügung. Für die Antragstellung benötigen die Waldbesitzer eine Kopie des Bescheides der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Auf Grund der Anfragen an die Beratungsstellen sich, dass noch nicht alle Waldflächen bei der Berufsgenossenschaft erfasst oder gemeldet wurden.
Die Nachhaltigkeitsprämie Wald, für die eine Bestätigung der Flächen durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft notwendig ist, kann noch bis zum 30. Oktober 2021 beantragt werden.
Die Beratungsstellen des Thüringer Bauernverbandes im Auftrag der SVLFG stehen für die Waldbesitzer zur Anmeldung ihrer Flächen. sowie der umfangreichen Beratung zu Leistungen der Berufsgenossenschaft zur Verfügung.