Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche am 10. Januar 2025 in Brandenburg (Landkreis Märkisch-Oderland) hat deutlich gemacht, wie schnell Tierseuchen, die bislang vor allem aus dem Lehrbuch bekannt waren, wieder auftreten können und wie schnell im Ernstfall gehandelt werden muss. Damit wir in Thüringen im Falle eines Ausbruchs bestmöglich vorbereitet sind, wurde vom 30. Juni bis 2. Juli eine groß angelegte Landestierseuchenübung durchgeführt. Diese diente dazu, das Seuchenmanagement unter realitätsnahen Bedingungen in schweine- und rinderhaltenden Betrieben zu erproben, dabei organisatorische Schwachstellen aufzudecken und entsprechend zu beheben. Hierfür waren sämtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Thüringens beteiligt sowie das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und das für das Veterinärwesen zuständige Sozialministerium.
Auch landwirtschaftliche Betriebe waren direkt in das Übungsszenario eingebunden. Im Fokus standen ein Schweinezuchtbetrieb im Weimarer Land, ein Mastschweinebetrieb im Unstrut-Hainich-Kreis sowie ein Milchrinderbetrieb im Landkreis Sömmerda, auf denen die MKS simulativ ausgebrochen war. Wie auch im Ernstfall wurden zunächst Sperrzonen um die betroffenen Betriebe eingerichtet und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei den epidemiologischen Ermittlungen konnten zudem weitere Kontaktbetriebe identifiziert werden, die dann entsprechend im Übungsgeschehen berücksichtigt wurden.
Im Krisenfall wird zudem der Landestierseuchenkrisenstab am Thüringer Sozialministerium einberufen – so auch im Rahmen der Übung am 01. Juli. Der Thüringer Bauernverband (TBV) war an dieser Sitzung beteiligt.
Die während der Übung gewonnenen Erkenntnisse und Schwachstellen werden nun systematisch ausgewertet. Der TBV wird diesen Prozess weiterhin aufmerksam begleiten und die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe aktiv einbringen. Ziel muss es sein, die bestehenden Abläufe in enger Abstimmung mit den Tierhaltern und unter Berücksichtigung der betrieblichen Realität stetig weiterzuentwickeln. Denn letztlich muss alles darangesetzt werden, dass kein Betrieb aufgrund einer Tierseuche existentiell gefährdet wird.