• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Februar 2021

Insektenschutzpaket beschlossen. Aktionen und Proteste gehen weiter

Kommentar:
Öffentliche Leistungen brauchen öffentliches Geld
von Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes

Das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung haben das Kabinett passiert. Werden sie rechtskräftig, sind damit weitreichende Einschränkungen für die Landbewirtschaftung verbunden. Die Landwirtschaft hat ihren Anteil am Rückgang der Insekten. Das ist richtig. Aber die Logik der Gesetzesvorhaben ist doch allzu simpel: weniger Pflanzenschutzmittel gleich mehr Insekten. Also verbietet man einfach die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Folgenabschätzung? Kompensation? Fehlanzeige!

Von dieser Art der Zieldefinierung, ohne zu wissen, wie das Ziel erreicht werden soll und welche Kollateralschäden die Zielerreichung mit sich bringt, ist nicht nur die Landwirtschaft betroffen. Atom- und Kohleausstieg sind beschlossen. Für Verbrennungsmotoren hat die EU-Kommission Abgasnormen festgelegt, die faktisch das Aus für den Verbrenner bedeuten. Andere Staaten gehen noch weiter und verbieten den Verbrenner gleich ganz. Das alles wird versehen mit dem Etikett der Transformation hin zu einer ökologisch sozialen Marktwirtschaft. Die Folge: Der eine Teil der Wirtschaft internationalisiert sein Geschäft. Der andere Teil macht mit, in der Hoffnung, von diesem Transformationsprozess zu profitieren. Internationalisierung ist für den einzelnen Landwirtschaftsbetrieb aber keine Option. Man stelle sich mal vor, der Atom- und Kohlausstieg wäre beschlossen worden, ohne Förderung erneuerbarer Energien über das EEG? Die EEG-Umlage beläuft sich allein 2020 auf ca. 26 Milliarden Euro. Für den Kohleausstieg investiert der Staat noch einmal 60 Milliarden Euro. Die Umstellung auf Elektromobilität wird mit direkten Kaufprämien und Steuervorteilen gefördert. Nur wir in der Landwirtschaft sollen froh und dankbar darüber sein, dass das EU-Agrarbudget auf dem bisherigen Niveau erhalten bleibt und ca. 5 Milliarden Euro pro Jahr in die heimische Landwirtschaft fließen? Ein Budget, das aus einem ganz anderen Sinn und Zweck heraus entstanden war (und für diesen nach wie vor berechtigt) als die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen.

Der Schutz der Biodiversität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als Landwirtschaft sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und wollen unseren Beitrag dazu leisten. Wir können das aber nicht allein, vor allem nicht ohne Kompensation. Es gilt wie in den anderen Fällen auch: Öffentliche Leistungen brauchen öffentliches Geld! Dazu brauchen wir die Unterstützung der politischen Akteure, die erkannt haben, dass Insektenschutz und Artenschutz nur mit der Landwirtschaft gehen. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung muss durch den Bundesrat, das Insektenschutzgesetz durch den Bundestag. Hier müssen wir die Möglichkeiten nutzen, die unsere Demokratie bietet, um auf Änderungen zu drängen. Die Folgen müssen kompensiert, die Möglichkeiten des kooperativen Naturschutzes erhalten bleiben.

Inhalt:
  • Verbot Kükentöten 3
  • Gewässerschutzkooperationen 6
  • Betretungsrecht 7
  • Fachausschuss Vieh und Fleisch 9

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung