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November 2020

Erster Schritt ist gemacht - nun muss die Detailarbeit kommen

von Steffen Steinbrück, Vorsitzender des Fachausschusses Umweltschutz beim Thüringer Bauernverband

Kommentar: Nach landwirtschaftlichen Demonstrationen zum Jahreswechsel 2019/20, einem Diskussionsforum auf der Erfurter Messe und monatelanger Arbeit in Arbeitsgruppen steht die Diskussion der Nitratüberschussgebiete in Thüringen vor einem bedeutenden Punkt – der neuen Ausweisung der überarbeiteten Roten Gebiete zum 1. Januar 2021. Das Ergebnis zeigt, dass ein deutlich positiver Schritt gelungen ist. Durch zahlreiche Zuarbeiten aus den landwirtschaftlichen Betrieben (für die wir nochmals herzlich danken) und intensive Diskussionen zwischen Berufsstand, den Landesministerien und der Landwirtschafts-/Umweltverwaltung konnten die Roten Gebiete auf eine fachlich belastbarere Basis gestellt werden. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass in kaum einem anderen Bundesland ein so offener fachlicher Austausch zwischen Berufsstand und Verwaltung möglich war wie in Thüringen, was an sich schon eine zu würdigende Besonderheit darstellt. Zweifelhafte Messstellen wurden überprüft und, wo notwendig, herausgenommen, neue Brunnen und Messstellen hinzugefügt und beides nach den Vorgaben der neuen Düngeverordnung intensiv abgewogen und in eine neue Kulisse überführt. Durch die Facharbeit konnte der ursprüngliche Umfang der Roten Gebiete deutlich reduziert und konkretisiert werden. Dies ist für viele Betriebe, die damit nicht unter die teils fachfremden Vorgaben der neuen Düngeverordnung fallen werden, eine spürbare Erleichterung, auch wenn allen bewusst ist, dass unverändert Betriebe verbleiben, die sich schweren Herausforderungen und deren Folgen gegenüber sehen. Beispielhaft sei hier nur die 20prozentige Stickstoffdüngerreduzierung erwähnt. Aus Sicht von uns Landwirt*innen ist die neue Kulisse dabei nicht das Ende der Diskussionen, sie ist erst der Anfang! Denn zum einen hat die lange Facharbeit gezeigt, dass die neue Kulisse und ihre Basis, trotz aller Verbesserungen, unverändert Diskussionspunkte aufwerfen, die beantwortet werden müssen. Zu oft bleiben Fragen, auf die noch keine klaren Antworten gegeben werden können. Fragen wie z.B. „Warum gibt es Messstellen, die teils hohe N-Werte um die 100 mg/l aufweisen, wenn die dort wirtschaftenden Landwirt*innen seit Jahren nur noch N-Salden von unter 30 kg/ha aufweisen?“, „Wie kann es sein, dass Messstellen hohe Werte aufweisen, obwohl andere in unmittelbarer Nähe liegende Brunnen deutlich geringere Werte haben? oder „Wie entwickelt sich der Humusgehalt der Böden bei 20 Prozent Düngungsreduktion?“. Hier werden in den nächsten Jahren noch weitere intensive, ergebnisoffene Detailprüfungen und Kooperationen notwendig sein, um standortangepasste N-Reduktionsstrategien zu erarbeiten und umzusetzen. Und es müssen, selbst nach Aussage des Bundeslandwirtschaftsministeriums, auch noch spezielle Lösungen für Gebiete mit wenig Niederschlag entwickelt werden. Und zweitens brauchen die Betriebe, die unverändert von einem Roten Gebiet betroffen sind, nun verstärkt Unterstützung, um die betriebswirtschaftlich absehbaren Folgen schultern zu können und, wo nötig, Bewirtschaftungsanpassungen vorzunehmen, insbesondere wenn sie bereits über Jahre Strategien zur N-Reduktion fahren und diese sich – aus welchen Gründen auch immer – noch nicht in der Grundwasserqualität widerspiegeln. N-Management und Gewässerschutz müssen Hand in Hand gehen – fachorientiert und auf die wirklichen Verursacher ausgerichtet – nur dann werden wir langfristig Erfolg haben.

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