TBV - Journal

April 2021

Themenschwerpunkt:

Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023: Kurzsichtige Politik über die Schmerzgrenze hinaus

 
Inhalt:

BUGA-Start 2

Tierschutznutztierhaltungsverordnung 6

Aktionsprogramm Insektenschutz 7

Milchforum 8

 
Kommentar:

„Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“

von Dr. Lars Fliege, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes

Leider ist in Vergessenheit geraten, warum die Landwirte hierzulande staatliche Gelder überhaupt bekommen. Es ist der Preis, den unsere Gesellschaft zahlt, um die weltweiten Exportmärkte für all unsere begehrten Industriegüter offen zu halten. Und es lohnt sich. Unsere Gesellschaft profitiert von der Globalisierung und vom Welthandel. Der Wohlstand wächst und gibt uns die Chance Themen wie Klimawandel und Biodiversität in den Fokus zu rücken.

Doch jetzt geschieht etwas, was auch anderen weit entwickelten Gesellschaften widerfahren ist. Wir verstricken uns in endlosen Debatten, wollen alles regeln und verlieren dabei das Wesentliche aus dem Blick. Politik und Administration entfernen sich von den Bürgern, werden missverstanden und schaffen es nicht, die komplexen Themen unserer Zeit zu erklären – keine gute Basis in einem Wahljahr.

Klimawandel- und Biodiversität sind wichtig, doch zu Gunsten dieser Themen die Erzeugung von Nahrungsmitteln im eigenen Land zu riskieren, ist vielleicht der „Grüne Weg“, aber es ist ein Irrweg! Die deutsche Umwelt- und Landwirtschaftspolitik ist dabei, unsere Tierhaltung ins Ausland zu verlagern. Immer mehr Auflagen bei einem ungeschützten offenen Markt sind finanziell einfach nicht darstellbar. Parallel dazu wird der Ackerbau mit Beschränkungen, Verboten und Extensivierungsprogrammen in immer größere staatliche Abhängigkeit getrieben. Das wird in Zukunft sehr viel (Steuer)Geld kosten. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass Lebensmittel künftig teurer werden. Nein, sie werden hier bei uns nur teurer produziert. Wenn Lebensmittel tatsächlich mehr Geld kosten würden, dann müssten Hartz 4 Sätze angehoben werden, es gäbe Inflation und ganz Südeuropa wäre pleite. Außerdem hat keine Regierung Interesse an steigenden Lebensmittelpreisen, wenn bei 30 Prozent der Bürger am Ende des Monats das Geld alle ist. Das ist der Rahmen, in dem die neuen Spielregeln für die Landwirtschaft bis etwa 2030 beschlossen werden.

Wie sollen wir Landwirte damit umgehen? Am liebsten würden wir Kühe melken, Weizen anbauen und am Ende des Tages genügend Geld für unsere Familien mit nach Hause bringen. Das funktioniert aber leider nicht mehr und deshalb kann unsere kurzfristige Forderung an die Politik nur darin bestehen, mit Umwelt- und Klimamaßnahmen auch Geld verdienen zu dürfen. Eine Firma wie VW würde auch keinen Golf produzieren, wenn sie beim Verkauf maximal die Kosten decken dürfte.

 

April 2022

 

Themenschwerpunkt:

Grundsteuerreform wirft Schatten voraus. Was jetzt zu tun ist.

 
Inhalt:

Regierungsmedienkonferenz     3

Klausurtagung     6

Ferndiagnose per Satellit     7

Landwirtschaftskonferenz Kyffhäuserkreis     9

 

Kommentar von Dr. Wolfgang Peter, Vorsitzender des TBV-Fachausschusses Betriebswirtschaft und steuerpolitische Fragen

Bleiben wir zuversichtlich

Ist es die Grundsteuerreform wert, in Krisenzeiten (Ukraine, Corona) darüber zu diskutieren? Ich denke schon. Wird nicht immer gesagt, dass der politische Streit in der Demokratie die besten Lösungen hervorbringt? Eben dieses Vertrauen in unser System scheint gerade einigen Menschen (montags) abhanden zu kommen. Das können wir uns in der bevorstehenden großen Auseinandersetzung der Systeme zwischen Demokratie und Autokratie nicht leisten. Bezüglich der Grundsteuer A haben wir als Bauernverband immer unsere Abneigung zu Substanzsteuern zum Ausdruck gebracht. Der Boden ist für uns Produktionsmittel und welches Gewerbe bezahlt für seine Produktionsmittel (Backofen, Schweißgerät, Zahnarztstuhl,…) Besitzsteuern. Noch dazu stehen der Aufwand der Erhebung und die eingesammelten Steuern (Thüringen 11,7 Millionen Euro 2020 auf ca. 1,45 Millionen Hektar LF) in einem schlechten Verhältnis. Zudem ist es einfacher, bei den wenigen ortsansässigen Landwirten Steuern einzutreiben als bei Grundstückseigentümern, die auf der ganzen Welt verstreut sind.

Damit Politik und Verwaltung aktiv wurden, brauchte es, wie so oft, erst das Bundesverfassungsgericht 2018. Von da an wurde beim Deutschen Bauerverband in Berlin regelmäßig mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) diskutiert. Neben Details, Probeberechnungen usw. hörte man immer wieder die Versprechungen, wie „Aufkommensneutralität“ oder „automatisierte Umstellung“. Und jetzt bekommen wir so langsam eine Vorahnung, wie das gemeint sein könnte. Mit der Aufkommensneutralität ist das so eine Sache. Schließlich wissen wir, dass das Aufkommen maßgeblich vom Hebesatz der Kommune abhängt. Manche Kommune wird sich freuen, die Hebesätze aufgrund der Reform anfassen zu können. Dass die automatisierte Umstellung ein aktuelles Zutun eines jeden Grundstückseigentümers für jedes Flurstück über den digitalen Elster-Zugang bedeuten würde, hat wohl keiner geahnt. Und dass wir jetzt doch die Eigentümerbesteuerung der Alten Bundesländer bekommen, war vorhersehbar. Einige Wissenschaftler halten das neue Vorgehen für noch akzeptabel, aber sehen noch Probleme und Verbesserungspotentiale. So wird zum Beispiel durch die Umstellung zur Eigentümerbesteuerung in den Neuen Bundesländern vor „einer temporären Dynamik bei Pachtpreisverhandlungen“ gewarnt. Vielen Dank!

Gern würden wir Grundsteuer bezahlen, wenn die Theorie der Wirklichkeit entspräche.

Der Steuerschuldner solle, so das BMF, durch seine gezahlte Grundsteuer von der dadurch (mit-)finanzierten kommunalen Infrastruktur sowie von den durch die Gemeinden geleisteten Diensten profitieren. Diese Maßgabe gelte z.T. auch für die Land- und Forstwirtschaft, die durch Verbesserung der Infrastruktur ihren Grundbesitz ertragreicher bewirtschaften könne. Eine Zweckbindung für die Grundsteuer A für Gemeindestraßen, Wirtschaftswege, Gräben und Anpflanzungen außerhalb der Ortsschilder wäre doch nett!

Liebe Berufskolleginnen und -kollegen, bleiben wir zuversichtlich! Wir werden auch dieses Problem meistern, auch wenn uns zeitweise das Gefühl beschleichen muss, dass andere Berufsgruppen den Bezug zur Landwirtschaft und die Herkunft von Lebensmitteln völlig vergessen. Wie kann man sonst auf eine Meldefrist von Juli bis Oktober kommen? Lassen Sie uns darauf konzentrieren, unsere Kommunalverwaltungen zu sensibilisieren, wie viel und wofür Geld eingesammelt und verwendet wird. Auch beim nächsten Schneechaos, der Sportplatzmahd oder dem Feuerwehreinsatz werden wir zur Stelle sein.

Für die Zukunft wünsche ich mir in Politik und Verwaltung Mut zur Veränderung, Mut neue Wege einzuschlagen und Digitalisierung richtig zu verstehen, im Volksmund nicht weiter „wurschteln“ und alles „verschlimmbessern“. Neues Denken eben – nicht nur von den Landwirten fordern!

April 2024

Themenschwerpunkt:

Superwahljahr 2024

Die Bedeutung des EU-Parlaments für die Landwirtschaft

 

Inhalt:

Wie weiter nach den Demos                 3

IG Betriebe im benachteiligten Gebiet   6

Hamster-Kolloquium                            9

Thüringer Milchtag                             13

 

 

Gehen Sie wählen!

von Dr. Lars Fliege, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes und Vorsitzender des TBV-Fachausschusses Gemeinsame Agrarpolitik

Dreimal werden wir in diesem Jahr an die Wahlurne gebeten. Ende Mai sind wir aufgerufen, unsere Land- und Gemeinderäte zu wählen. Zwei Wochen später geht es ums Europaparlament und im September wählen wir einen neuen Landtag. Warum sollten wir unsere Stimme überhaupt abgeben? Weil jeder von uns eine politische Meinung hat und jeder von uns weiß, was ihn auf der jeweiligen politischen Ebene stört. Wer nicht zur Wahl geht, hat hinterher auch kein Recht, sich über die Politik zu beschweren. Viele von uns werden am Ende dennoch enttäuscht sein. Vielleicht vom Wahlausgang, vielleicht von den politischen Koalitionen nach der Wahl, vielleicht auch von der selbst gewählten Person oder Partei, die im Wahlkampf so viel versprach und am Ende nur sehr wenig davon umsetzen kann. Dennoch ist es wichtig, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es ist die Chance für die schweigende Mehrheit von uns, sich zu äußern und nicht das Feld denen zu überlassen, die am lautesten schreien. Deshalb bitte ich Sie, gehen Sie wählen!

Doch wen soll man denn bloß wählen? Die Antwort darauf ist gar nicht so kompliziert. Man braucht einen persönlichen Kompass. Zunächst sollte man seine eigene Meinung zu vielen Themen kennen. Dann entscheidet man, welche Themen besonders wichtig sind und schaut, was in den Programmen der einzelnen Parteien zu diesen Themen steht. Für mich ist das relativ einfach. Ich bin mit Leib und Seele Landwirt in einem konventionellen Betrieb. Ich gehe gern zur Jagd und lebe mit meiner Familie in einem kleinen Dorf. Damit sind meine wichtigsten Themen definiert und ich suche Landwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und auch Jagd in den Grundsatz- und Wahlprogrammen. Ich weiß genau, wen und welche Partei ich wählen werde und ich weiß noch besser, wen ich auf keinen Fall wählen werde. Ist doch wirklich schön, überhaupt die Wahl zu haben!

Allergrößten Respekt habe ich vor denjenigen, die sich politisch engagieren und zur Wahl aufstellen lassen. Das politische Theater ist ganz sicher nichts für jedermann. Wenn sich – wie im Falle unseres Präsidenten Dr. Klaus Wagner – ein ausgewiesener Fachmann im Bereich Landwirtschaft und ländlicher Raum zur Wahl stellt, dann ziehe ich nicht nur respektvoll den Hut, sondern dann unterstütze ich ihn dabei, seinen Wahlkreis souverän zu gewinnen. Wir rufen immer nach Fachleuten in der Politik. Mit Klaus Wagner werden wir für die Belange der Bauern auf jeden Fall einen bekommen!

 

 

 

 

April 2023

 

Themenschwerpunkt:

Neues Agrarstrukturgesetz vorgelegt. Entwurf der Landesregierung bereitet vielen Kopfschmerzen

 
Inhalt:

Sozialwahl 2023    3

Novellierung des Landesentwicklungsplans    7

Schülerquiz-Preiseinlösung    8

Exkursion nach Sachsen-Anhalt    9

 

Kommentar von Ingolf Lerch, Vorsitzender des Fachausschusses Recht im Thüringer Bauernverband

Was wollen wir (nicht)?

Es ist wie so oft im Leben: Auf eine einfache Frage findet man keine einfache Antwort. Im Gegenteil: Je mehr man darüber sinniert, desto schwieriger wird es. So ist es auch mit dem jetzt vorgelegten Entwurf für ein Thüringer Agrarstrukturgesetz.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, durch mehr Transparenz der landwirtschaftlichen Grundstücks- und Betriebsverkäufe die Flächenkonzentration und die Bodenspekulation auf dem landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt in Thüringen zu bekämpfen.

Frage zu stellen: Auf der einen Seite zeichnet sich die seit der Wende zu Beginn der 1990er Jahre entstandene Thüringer Agrarstruktur durch eine hohe Konstanz und Stabilität aus. Ein mit der Entwicklung in den alten Ländern vergleichbarer Strukturwandel, wo ein starker Rückgang der Zahl der Landwirtschaftsbetriebe und ein stetiges Wachstum der durchschnittlichen Betriebsgrößen zu sehen ist, gibt es in Thüringen nicht. Auf der anderen Seite sehen wir Flächenkäufe durch außerlandwirtschaftliche Investoren, die mangels anderweitiger Renditechancen und geringer Risikoneigung ihr im Überfluss vorhandenes Kapital in landwirtschaftliche Flächen investieren. Wenn auch nicht der einzige Grund, doch einer der Faktoren, der die Bodenpreise steigen lässt, was unsere auf Pachtflächen angewiesenen Betriebe in die Bredouille bringt. Beantwortet werden muss aber vor allem die Frage, ob das Gesetz das angestrebte Ziel überhaupt erfüllen kann, ohne unsere Thüringer Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Entwicklung einzuschränken oder gar zu gefährden. Auch die Folgen, die das Gesetz auf unsere Betriebe und auf die Thüringer Agrarstruktur hat, müssen genauer betrachtet werden. Das gilt ebenfalls für mögliche Nebenwirkungen, eine unangenehme Eigenschaft nahezu aller Gesetze, die, anders als bei Medikamenten, aber zumeist in keiner Packungsbeilage ausreichend beschrieben und daher abgeschätzt werden können.

Als Bauernverband müssen wir uns daher im Interesse unserer Mitglieder mit diesen Fragen auseinandersetzen, sie sorgfältig abwägen.

Eine schnelle Ablehnung allein aus der eigenen Betriebssicht heraus, halte ich für ebenso falsch, wie eine kritiklose Zustimmung, ohne genaue Kenntnis der Sachlage. Vielmehr müssen wir im Verband eine ergebnisoffene Meinungsbildung anstoßen, uns mit den Knackpunkten auseinandersetzen. Dabei gilt es die Interessen aller unserer Mitglieder, egal ob klein- oder mittelständiger Betrieb, ob juristische Person oder Familienbetrieb, einfließen zu lassen, wohl wissend, dass es eine allseits befriedigende Lösung nicht geben wird.

Wir müssen uns auf den Weg machen, müssen klären, was wir wollen und was wir nicht wollen. Unsere Juristinnen und Juristen im Verband bewerten derzeit den vorliegenden Gesetzesentwurf und arbeiten an einer entsprechenden Stellungnahme. Die Knackpunkte wurden bereits zusammengetragen und können in diesem Heft nachgelesen werden.

Wie wir uns als Berufsstand im Einzelnen dazu positionieren, müssen wir miteinander klären. Der verbandsinterne Meinungsbildungsprozess wird jetzt in den Kreisen angestoßen.

Als Berufsstand sind wir gefordert, als Berufsstand werden wir gemeinsam antworten!

  

 

April 2025

Themenschwerpunkt:

Herausforderungen damals und heute

Gedenkjahr „500 Jahre Bauernkrieg“ 

 
Inhalt:

TBV-WhatsApp-Kanal abonnieren!     3

Exkursion KBV Ilm-Kreis/ Gotha         5

Wahlen in den KBV                            7

Junglandwirtestammtisch                 12    

 

Zwischen Aufbegehren und Verantwortung: 500 Jahre bäuerlicher Kampfgeist

von Toralf Müller, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes

Vor 500 Jahren erhoben sich zehntausen-de Bauern gegen Unterdrückung, Willkür und soziale Ungerechtigkeit. Was heute als „Deutscher Bauernkrieg“ in die Geschichte eingegangen ist, war eine zutiefst mensch-liche Reaktion auf Missstände – getragen vom Wunsch nach Mitbestimmung, wirt-schaftlicher Sicherheit und gesellschaftlicher Anerkennung. Heute leben wir in einer an-deren Zeit. Wir sind keine Untertanen mehr, sondern Unternehmer, Arbeitgeber, Versorger und Bewirtschafter wertvoller Kultur-landschaften. Doch, manche Themen aus dem Jahr 1525 wirken erstaunlich vertraut: Wer heute als Landwirt tätig ist, weiß, was es heißt, sich unter zunehmendem wirtschaftlichen Druck behaupten zu müssen – sei es durch globale Märkte, politische Vorgaben oder den Klimawandel.

Während sich die Bauern im 16. Jahrhundert gegen Frondienste und Abgaben wehrten, kämpfen wir heute gegen überbordende Bürokratie, mangelnde Wertschätzung für unsere Arbeit und wachsende gesellschaftliche Entfremdung gegenüber der Landwirtschaft. Auch heute geht es um Existenzsicherung, Teilhabe an politischen Entscheidungen und die Anerkennung unserer Lebensleistung.
Dabei dürfen wir aber nicht vergessen: Wir haben heute Möglichkeiten zur Mitgestaltung, die unseren Vorfahren verwehrt waren. Wir haben demokratische Strukturen, eine freie Meinungsäußerung und einen Bauernverband, der unsere Anliegen mit Nachdruck vertritt – in Thüringen, in Berlin, in Brüssel.
Das Gedenkjahr „500 Jahre Bauernkrieg“ sollte uns daran erinnern, dass die Ge-schichte der Landwirtschaft immer auch eine Geschichte des Ringens um Gerechtigkeit war. Und es sollte uns Mut machen, diesen Weg mit Klarheit, Solidarität und dem nötigen Selbstbewusstsein weiterzugehen. Denn die Herausforderungen mögen sich geändert haben – aber der bäuerliche Geist, der sich nicht unterkriegen lässt, der lebt weiter. In jedem von uns. Daher, macht alle mit! Lasst uns die Möglichkeiten zur Mitgestaltung in unseren demokratischen Strukturen – die freie Meinungsäußerung und unseren Verband nutzen, um unsere Anliegen zu vertreten und Akzeptanz dafür zu schaffen.

 

 



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99094 Erfurt

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