Änderungen zur Investitionsförderung ab 2026

Änderungen zur Investitionsförderung ab 2026

Am 16. Januar veröffentlichte die Thüringer Aufbaubank (TAB) auf ihrer Homepage Änderungen zur Antragstellung im Rahmen der Investitionsförderung Landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen (ILU) ab 2026. Laut TAB ist der nächste Stichtag zur Einreichung von ILU-Förderanträgen der 31. März 2026 für Teil A, B, C und D.

Vorgenommene Änderungen in der ILU-Investitionsförderung gibt es hier und betreffen die Bau- und/oder BImSch- Genehmigungen, den Wegfall der Basisförderung und die Wiederaufnahme der Schweineförderung sowie weitere Anpassungen bei der Förderkonditionen.

Gemäß der Förderrichtlinie sind mit Antragstellung grundsätzlich alle erforderlichen Genehmigungen vorzulegen. Für das Antragsjahr 2026 sind daher erforderliche Genehmigungen unter Ausnutzung der Ausnahmetatbestände gemäß aktualisierter Entscheidungsmatrix bis spätestens 30. April 2026 nachzureichen. Liegen die Genehmigungen nicht bis zum genannten Zeitpunkt vor, kann keine Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgen.

Die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung haben sich gem. neuem GAK-Rahmenplan 2026 geändert. Dies betrifft den Wegfall der Basisförderung, die Anpassung der Anforderungen an die Schweinehaltung nach Wiederaufnahme in den GAK-Rahmenplan 2026 sowie weitere Präzisierungen. Die Anlage 1 mit Stand 14. Januar 2026 finden sich im Downloadbereich der TAB. Ab dem Antragsjahr 2026 entfällt zudem im ILU-Teil A AFP die GAK-Bürgschaft gem. Anlage 5 der Richtlinie ILU2023.

Hintergrund für die Änderungen sind die deutliche Überzeichnung aus den vergangenen beiden Antragsjahren. Der Thüringer Bauernverband (TBV) diskutierte mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum geplante Änderungen (Beitrag vom 2. Dezember 2025 auf der Homepage des TBV). Leider wurde nur ein Teil der Anregungen berücksichtigt.

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