In Ergänzung zu unserem Beitrag vom 19. Dezember 2025 möchten wir klarstellen, dass das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sowie den unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (UNB) mit Schreiben vom 15. Dezember 2025 Vollzugshinweise zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) hinsichtlich der Anlagen
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