Anerkennung der natürlichen Schwimmschicht als alternative TA-Luft-Minderungsmaßnahme und Aussetzung der Sanierungsfristen

Anerkennung der natürlichen Schwimmschicht als alternative TA-Luft-Minderungsmaßnahme und Aussetzung der Sanierungsfristen

Bezüglich der Lagerung von Rinderflüssigmist und Gärrest in offenen Bestandsbehältern hat das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (SLfULG) in einem Projekt festgestellt, dass mit einer geschlossenen, mindestens 10 cm dicken natürlichen Schwimmschicht eine Emissionsminderung von 85 Prozent in Altanlagen erreicht werden kann. Folglich können diese natürliche Schwimmschichten bei Rindergülle und Gärrest als gleichwertige, qualitätsgesicherte Minderungsmaßnahme im Sinne des Anhangs 11 der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft) angesehen werden.

Wie im November seitens des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz

 

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