Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Roten Gebieten

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Roten Gebieten

Am 24. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Bayrische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam ist und damit zentrale Kritikpunkte aus der Landwirtschaft bestätigt. Die Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulisse ist damit in Bayern für die Verwaltung und für die Landwirtschaft wirkungslos. Das Urteil hat Strahlkraft für alle anderen Bundesländer.

Warum ist die Ausweisung unwirksam?

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