Themenschwerpunkt:
Medienrecht in der landwirtschaftlichen Praxis
Social Media, Website, WhatsApp & Co.: Was Betriebe prüfen sollten
Inhalt:
GAP: Positionspapiere & Austausch 6
Finalistin beim Ceres Award 7
Tag des offenen Hofes 9
Jahrestagung der Landsenioren 12
Rechtssicher kommunizieren: Öffentlichkeitsarbeit braucht Verantwortung
Soziale Medien, WhatsApp-Kanäle, Internetseiten, Fotos und Videos gehören für viele landwirtschaftliche Betriebe inzwischen selbstverständlich zur Öffentlichkeitsarbeit. Sie zeigen, was Landwirtschaft leistet, schaffen Vertrauen und ermöglichen den direkten Austausch mit Verbrauchern, Kunden, Nachbarn und Politik. Gerade in Zeiten, in denen Landwirtschaft häufig erklärt und verteidigt werden muss, ist diese Sichtbarkeit unverzichtbar.
Doch wer als Betrieb öffentlich kommuniziert, bewegt sich nicht im privaten Raum. Ein Betriebs-Account, eine Betriebswebsite oder ein digitaler Kanal sind Teil der Unternehmenskommunikation. Damit gelten rechtliche Anforderungen, die nicht nebenbei mitlaufen dürfen.
Dazu gehört zunächst ein vollständiges und leicht auffindbares Impressum – auch auf Social-Media-Profilen. Ebenso wichtig ist die klare Kennzeichnung von Werbung. Wer eigene Produkte, Veranstaltungen, Hofläden
oder Kooperationspartner bewirbt, sollte transparent machen, wann ein Beitrag werblichen Charakter hat. Besondere Sorgfalt ist bei Fotos und Videos geboten. Sind Personen erkennbar, sind Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild zu beachten. Bei Nahaufnahmen, Kindern und Jugendlichen oder sensiblen Situationen ist Zurückhaltung erforderlich. Bei Hoffesten, Feldtagen oder Betriebsbesuchen sollte bereits vorab auf Foto- und Filmaufnahmen hingewiesen werden.
Auch Urheberrechte werden schnell übersehen. Fremde Fotos, Texte, Grafiken, Musik oder Videos dürfen nicht einfach genutzt werden, nur weil sie online verfügbar sind. Gerade Musik in Reels oder Kurzvideos kann für betrieblich genutzte Kanäle rechtliche Risiken bergen. Wer eigene Inhalte nutzt, Lizenzen dokumentiert und Einwilligungen sauber festhält, ist deutlich sicherer unterwegs.
Gleichzeitig gilt: Landwirtschaftliche Betriebe dürfen und sollen ihre Meinung äußern. Kritik, Einordnung und klare Positionen sind wichtig. Rechtlich problematisch wird es aber bei unwahren Tatsachenbehauptungen,
Beleidigungen oder herabwürdigenden Aussagen. Sachlichkeit schützt nicht nur juristisch, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit.
Unser Appell lautet deshalb: Machen Sie Ihre Arbeit sichtbar – aber prüfen Sie vor dem Veröffentlichen kurz die wichtigsten Punkte. Ist das Impressum erreichbar? Sind Bild-, Musik- und Nutzungsrechte geklärt? Sind abgebildete Personen einverstanden? Muss Werbung gekennzeichnet werden? Sind Aussagen sachlich und belegbar? Öffentlichkeitsarbeit ist für die Landwirtschaft notwendig. Rechtssicherheit ist dabei kein Hindernis, sondern die Grundlage dafür, dass Betriebe dauerhaft glaubwürdig, wirksam und ohne unnötige Risiken kommunizieren können.
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