BVerwG‑Urteil zur Putenhaltung
Am 23. April 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Verfahren zur Putenhaltung entschieden, dass die konkret geprüfte Haltung in einem Putenmastbetrieb gegen § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz verstößt. Zwar betrifft das Urteil formal einen Einzelfall, es bestätigt jedoch zugleich, dass Veterinärbehörden auch ohne spezielle Rechtsverordnung tierschutzrechtlich einschreiten dürfen – mit potenziell weitreichenden Folgen für Praxis und Vollzug.
Aus Sicht des DBV macht das Urteil deutlich, dass es jetzt klare politische Entscheidungen braucht, um den Betrieben schnell Rechtssicherheit zu geben. Für die Betriebe ist entscheidend, dass zeitnah klare und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen...
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