Schadnagerbekämpfung: Anpassungen im Überblick
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung zum Dezember 2024 werden die Regeln für den Einsatz von Rodentiziden und die Dauerbeköderung derzeit grundlegend überarbeitet. Der bisher ausreichende Pflanzenschutz‑Sachkundenachweis wird nicht mehr anerkannt und bis spätestens Juli 2027 ist eine eigene Sachkunde speziell für Biozid-Produkte notwendig. Um diesen neuen Nachweis zu erwerben, sieht der, ebenfalls neue Entwurf der Technischen Regel TRGS 541, ca. 42 Lerneinheiten vor. Der DBV hält diesen Umfang für landwirtschaftliche Betriebe für unverhältnismäßig. Zusätzlich plant die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin (BAuA) ein Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung ab Juli 2026. Rodentizide dürften dann nur noch nach Befallsnachweis eingesetzt werden und mit einer max. Einsatzdauer von 35 Tagen. Auf EU‑Ebene wurde ein Verbot hingegen abgelehnt; dort wird der Begriff des „qualifizierten Befallsrisikos“ weiter beraten, um Einsätze in risikobegründeten Situationen zu ermöglichen...
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