THKG: Fristverlängerung beschlossen
(AgE) Der Bundestag hat am 15. Januar beschlossen das Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf den 1. Januar 2027 zu verlegen. Die Berichterstatter betonten, dass die zusätzliche Zeit für eine grundle-gende Überarbeitung genutzt werden solle. Der DBV begrüßt die Fristverlängerung als Start zur Neuentwick-lung des Gesetzes. Wesentlich sind dabei die Möglich-keiten zum Downgrading sowie eine verpflichtende Kennzeichnung auch für importierte Waren, unter Ein-beziehung aller Absatzmärkte. Bestehende Systeme sollen integriert werden. Zudem ist eine deutliche Bü-rokratieentlastung...
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