Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn
Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse
Nach Tiergesundheitsgesetz und landesrechtlichen Vorschriften ist jeder Tierhalter verpflichtet, seinen Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. In der Regel muss das bis zum 15. Januar erfolgen. Für Details bitte bei der zuständigen Tierseuchenkasse des jewei-ligen Bundeslandes erkundigen.
Stichtagsmeldung an die HI-Tier (HIT)
Nach Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de). Je nach Bundesland wird die Meldung von der...
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