Bundestag beschließt Erhöhung von Entschädigungen
Am gestrigen Abend (18.12) hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen. Für die Geflügel-Branche bedeutet das: der Höchstsatz für Entschädigungen im Seuchenfall wird rückwirkend zum 1. Oktober 2025 von 50 Euro auf 110 Euro pro Tier angepasst, was besonders für die Halter von Eltern- und Urelterntieren bei Gänsen, Puten und Enten von Bedeutung ist. Der Deutsche Bauernverband begrüßt die beschlossene Erhöhung. Die Anpassung trägt den besonderen Herausforderungen der Geflügelhaltung Rechnung, insbesondere bei wertvollen Zuchtbeständen...
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