Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn
Stichtagsmeldung an die Tierseuche
Nach Tiergesundheitsgesetz sowie landesrechtlichen Vorschriften ist jeder Tierhalter verpflichtet, seinen Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. In der Regel muss das im Januar erfolgen. Für Details bitte bei der zuständigen Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes erkundigen...
Lesen: DBV Bauerninfo Schwein 01/25
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