Nicht vergessen: Meldung der Bestandsdaten
Bis zum 14.Juli sind alle Schweinehalter verpflichtet, Nutzungsart, Bestand und Bestandsveränderungen sowie die Nullmeldung an die HI-Tier zu melden. Wenn auch die Nullmeldung aus der QS-Antibiotikadatenbank an HTI übertragen werden soll, muss in der Tierhalterversicherung dazu ...
Lesen: DBV Bauerninfo Schwein 27/2023
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