Fit für die Zukunft: Modernisierte Ausbildungsverordnung für Landwirte kommt

Fit für die Zukunft: Modernisierte Ausbildungsverordnung für Landwirte kommt

Seit der letzten Modernisierung der Berufsausbildung für Landwirte vor gut drei Jahrzehnten haben sich sowohl die Betriebsstrukturen als auch die gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirtschaft maßgeblich verändert. Entsprechend haben sich auch die Anforderungen an den Berufsnachwuchs verändert. Neben fundiertem Fachwissen gewinnen Themen wie Kommunikation, persönlichkeitsbildende Kompetenzen und der Umgang mit digitalen Technologien im Berufsalltag zunehmend an Bedeutung. Damit die Ausbildung mit den Entwicklungen in den Betrieben weiterhin Schritt hält, wurde die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin“ grundlegend modernisiert. Die neue Verordnung tritt zum 1. August 2027 in Kraft und ersetzt die bislang geltende Regelung von 1995.

Unter enger Einbindung der Expertise von Praktikern haben Bund, Länder und Sozialpartner diese Entwicklungen aufgegriffen und rund ein Jahr lang im Rahmen eines Neuordnungsverfahrens die Ausbildungsverordnung für Landwirte grundlegend modernisiert. Gemeinsames Ziel war es, eine moderne, praxisnahe und zugleich zukunftsfähige Grundlage für die landwirtschaftliche Berufsausbildung zu schaffen.

Ein zentrales inhaltliches Anliegen der Neuordnung ist die Sicherung eines technologieoffenen und verfahrensneutralen Ausbildungsstandards. Damit wird gewährleistet, dass die Ausbildung die Vielfalt der heutigen Landwirtschaft abbildet und unterschiedliche Bewirtschaftungsformen gleichermaßen berücksichtigt. Die in der Verordnung festgelegten Anforderungen an eine landwirtschaftliche Fachkraft sind deshalb so formuliert, dass sie unabhängig von Bewirtschaftungsformen vermittelt werden können.

Das Herzstück der Ausbildung bleibt weiterhin die Vermittlung von Kompetenzen im Pflanzenbau und in der Tierhaltung. Gleichzeitig bringt die neue Verordnung mehr Flexibilität in die betriebliche Ausbildung. Statt nach Ausbildungsjahren und Betriebszweigen wie bisher erfolgt die Strukturierung der Ausbildung künftig anhand von Zeitrichtwerten vor und nach der Zwischenprüfung sowie nach verschiedenen Einsatzgebieten. Durch die Orientierung an Handlungskompetenzen der Landwirtschaft in Verbindung mit Einsatzgebieten aus den Bereichen Tier und Pflanze können betriebliche Belange flexibler berücksichtigt werden.

Neu ist zudem die stärkere Verankerung persönlichkeitsbildender und kommunikativer Kompetenzen. Aufgrund ihrer Bedeutung im Berufsalltag werden diese durch die neue Verordnung erstmals ausdrücklich mit in der Ausbildung festgeschrieben. Darüber hinaus sind – den Standardberufsbildpositionen des Bundes für Ausbildungsverordnungen entsprechend – auch Kompetenzen aus den immer wichtiger werdenden Bereichen „Digitalisierte Arbeitswelt“ und „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ in der neuen Ausbildungsverordnung als integrale Bestandteile der beruflichen Handlungskompetenz verankert.

Mit der neuen Ausbildungsverordnung erhält die Landwirtschaft einen modernisierten Rahmen für die Qualifizierung ihres Nachwuchses. Sie verknüpft bewährte fachliche Grundlagen mit den Anforderungen einer modernen Agrarwirtschaft und gewährleistet damit, dass auch in Zukunft gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte die Entwicklungen der Branche erfolgreich mitgestalten. Entscheidender Schlüssel für die Ausgestaltung der Ausbildung sind und bleiben die Akteure vor Ort.

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