Aktuell versenden die Agrarförderzentren an ausgewählte Betriebe die Aufforderung zur Nachweisführung der KULAP-Verpflichtung laut KULAP-Förderrichtlinie (spezifische Forderungen finden sich in Anhang 12). Dabei wurde aus dem Pool der KULAP-Verpflichtungen Förderobjekte stichprobenartig
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