Mit dem am 7. Oktober im Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf sollen zentrale Umsetzungsfristen der TA Luft 2021 für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bis zum 31. Dezember
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