Bei der Herbst-Agrarministerkonferenz vom 23. bis 25. September in Würzburg haben Bund und Länder wichtige Weichen für eine grundlegende Neuausrichtung des Düngerechts gestellt. Im Mittelpunkt stand dabei die zukünftige Ausgestaltung der sogenannten „Roten Gebiete” und somit der Nitratkulisse. Bund und Länder verständigten sich grundsätzlich auf die Regionalisierung. Diese soll die unterschiedlichen Belastungssituationen in den Regionen stärker berücksichtigen und die Düngevorgaben künftig stärker an den tatsächlichen Ursachen der Gewässerbelastung ausrichten. Das Ziel besteht darin, den Gewässerschutz weiterhin sicherzustellen und gleichzeitig die landwirtschaftlichen Betriebe von nicht verursachergerechten Vorgaben und unnötiger Bürokratie zu entlasten. Nach dem Beschluss soll der Vorschlag mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden.
Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die bisherige Ausweisung der Roten Gebiete abzulösen. Ausgangspunkt der Debatte ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das Gericht hatte die bayerische Ausweisung der Roten Gebiete für rechtlich nicht bindend eingestuft. Die Agrarministerkonferenz hatte deshalb bereits im Frühjahr 2026 eine neue, rechtssichere Grundlage für die Ausweisung der Nitratgebiete gefordert.
Für die Landwirtschaft ist insbesondere von Bedeutung, dass das künftige System stärker regional und verursacherbezogen ausgerichtet werden soll. Dadurch könnte sich die aktuelle Situation ändern, in der zusätzliche Düngevorgaben teilweise für größere Gebiete gelten, obwohl die Ursachen der Nitratbelastung innerhalb dieser Gebiete unterschiedlich sein können. Gleichzeitig bleibt der Schutz des Grund- und Oberflächenwassers eine zentrale Vorgabe des Düngerechts und der EU-Nitratrichtlinie.
Der Deutsche Bauernverband und seine Landesverbände brachten sich von Beginn an in die Diskussion ein, auch wenn es innerhalb der Landesverbände unterschiedliche Ansätze gibt. Die Regionalisierung ist daher ein Kompromiss. Nun bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission diesen Vorschlag bewertet.