EU-Wiederherstellungsverordnung: Gutachten sieht Gefahr für Landwirtschaft und Forst

EU-Wiederherstellungsverordnung: Gutachten sieht Gefahr für Landwirtschaft und Forst

Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO, auch Natur-Wiederherstellungsverordnung genannt) birgt erhebliche rechtliche Unsicherheiten für die Land- und Forstwirtschaft und könnte zu deutlichen Einschränkungen in der Flächenbewirtschaftung führen. Zu diesem Ergebnis kommt das gestern (8. September) in Berlin vorgestellte Gutachten „Rechtsfragen zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung und zur aktuellen Rechtssetzung im Naturschutzrecht“ der Kanzlei HSA Rechtsanwälte. Die Studie wurde gemeinsam vom Deutschen Bauernverband (DBV), dem Verband AGDW - Die Waldeigentümer und den Familienbetrieben Land und Forst beauftragt.

Nach Einschätzung der Gutachter dürften die WVO-Vorgaben ordnungsrechtliche Beschränkungen der Landnutzung nach sich ziehen. Gutachter Dr. Konrad Asemissen erläutert: „Entgegen der politischen Zusage zur Wahrung der Freiwilligkeit ist durch die WVO mit Einschränkungen bei der Flächenbewirtschaftung zu rechnen“. Die Rechtsunsicherheit für die Landnutzer erhöht sich auf nationaler Ebene durch die Vermengung der WVO mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG). „Die geplante Schaffung der Kulisse ‚natürliche Infrastruktur‘ lässt weitere ordnungsrechtliche Beschränkungen erwarten. Zudem geraten Land- und Forstwirtschaft weiter unter Druck, weil die Inanspruchnahme von Flächen durch Vorhaben und Maßnahmen ‚im überragenden öffentlichen Interesse’ Vorrang eingeräumt wird“, erklärt Asemissen mit Blick auf die im NatInfG-Gesetzentwurf vorgesehenen Instrumente der Landschaftsplanung. Bei der Vorstellung des Gutachtens erklärt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Das Gutachten entlarvt die politischen Zusagen einer freiwilligen Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung als offenkundig unredlich und irreführend und untermauert damit die Kritik des Berufsstandes. Die WVO zusammen mit dem ‚Natürliche Infrastrukturgesetz‘ zerstört den bisher sehr erfolgreichen kooperativen Naturschutz. Wenn freiwilliges Engagement in Auflagen mündet und Fläche der Produktion entzogen wird, endet die Bereitschaft der Land- und Forstwirte für mehr Natur- und Artenschutz. Die umfangreichen Flächenziele und Schutzgebietsausdehnungen der WVO und des ‚Natürlichen Infrastrukturgesetzes‘ konterkarieren die nationale Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge. Die nationale Umsetzung der WVO muss daher ausgesetzt und die Verordnung auf europäischer Ebene grundsätzlich überarbeitet werden.“

 

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