Im Jahr 2026 wird erneut ein Antragsverfahren zur Thüringer Tierwohlförderung durchgeführt. Landwirtinnen und Landwirte können dabei die Teilnahme an verschiedenen Tierwohlmaßnahmen für den zweijährigen Verpflichtungszeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 beantragen.
Der Antragszeitraum läuft vom 3. bis 30. September 2026. Der 30. September ist dabei ein Ausschlusstermin, später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Anträge sind unter anderem in den Bereichen Rind, genetische Ressourcen, vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen sowie für bestimmte Tierwohlmaßnahmen in der Schweinehaltung möglich. Je nach Maßnahmengruppe gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Neu- und Änderungsanträge.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Portal PORTIA. Für die Anmeldung werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sowie eine BundID benötigt. Betriebe sollten die erforderliche Registrierung möglichst bereits vor Beginn des Antragszeitraums vornehmen.
Alle Einzelheiten zu den zulässigen Anträgen, zum Verfahren und zu den Ansprechpartnern sind in der Information des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zusammengefasst.