Am 15. Juli gab das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum bekannt, dass die Thüringer Düngeverordnung für unwirksam erklärt wurde. Dies war Mitte Juli im Wochenbericht zu lesen. Damit folgte Thüringen den anderen Bundesländern. Nach wie vor wird eine breite Debatte darüber geführt, wie es mit dem Düngerecht in Deutschland weitergeht. Ausgelöst wurde diese Debatte durch das Bundesgerichtsurteil vom 24. Oktober 2025. Es stellte fest, dass die Bayrische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam ist. Damit war die Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulisse in Bayern für die Verwaltung und für die Landwirtschaft wirkungslos. Zur Agrarministerkonferenz (AMK) im Frühjahr wurde die Einrichtung einer hochrangigen Arbeitsgruppe (AG) beschlossen. Diese hat die Aufgabe, bis zur Herbst-AMK ein für Deutschland geltendes System im Düngerecht zu erarbeiten. Bislang hat diese AG jedoch nicht getagt. Dennoch werden aktuell drei mögliche Varianten diskutiert. Ein Vorschlag kommt aus Bayern, ein weiterer aus Baden-Württemberg und ein dritter aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Diese unterscheiden sich darin, dass zwei der drei Varianten ohne eine zukünftige Ausweisung einer Nitrat- und Phosphatkulisse auskommen. Eine Variante behält die Ausweisung bei und stützt sich deutlich auf das Thema Verursachergerechtigkeit. In einem Punkt sind sich alle drei Varianten einig: Sie wollen die 20-prozentige Reduzierung und weitere Einschränkungen streichen oder anpassen.
In den letzten Wochen und Monaten fanden auf allen Ebenen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in unregelmäßigen Abständen Videokonferenzen und Treffen in Präsenz statt. Ziel ist die Erstellung eines Forderungskatalogs für die anstehenden Diskussionen um die Zukunft des Düngerechts. Am 28. Juli fand eine Dringlichkeitssitzung des Fachausschusses Pflanzenbau und Umwelt (FA) des Thüringer Bauernverbandes statt. Ziel war es, eine Meinung zu den drei Varianten zu bilden und entsprechende Informationen an den DBV weiterzugeben. Anmerkungen aus dem FA haben Eingang in den Forderungskatalog des DBV gefunden. Dieser wurde am 6. August in einer Sondersitzung mit den Landesbauernverbänden diskutiert. Kern der Diskussion war die Bewertung der drei verschiedenen Varianten der Länder und des BMLEH für die Zukunft des Düngerechts mit und ohne Ausweisung von Roten Gebieten. Einigkeit bestand darin, dass es ein einheitliches Düngerecht in Deutschland geben soll. Nach Lage der Dinge wird eine Regionalisierung des Düngerechts mit mehreren Umsetzungsvarianten jedoch nicht zu vermeiden sein. Die Detailpositionierung zu den Varianten wurde im FA abgestimmt und soll am 18. August im erweiterten Verbandsrat des DBV beschlossen werden.