Ökologisch wirtschaftende Betriebe ohne oder mit nur sehr geringem Tierbestand müssen ab 2026 die landwirtschaftliche Tätigkeit auf Grünland- und Ackerfutterflächen teilweise zusätzlich über die FAN-App nachweisen, so die E-Mail-Aufforderung Anfang Juli 2026 an die betroffenen Betriebe. Hintergrund ist eine Änderung bei
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