Informationsblatt zur Stichtagsregelung für Ackerland in Thüringen veröffentlicht

Informationsblatt zur Stichtagsregelung für Ackerland in Thüringen veröffentlicht

Bereits vor einer Woche wurde in PORTIA ein Informationsblatt zur Umsetzung der neuen Stichtagsregelung für Ackerland in Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) veröffentlicht. Es ergänzt die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und erläutert insbesondere die landesspezifische Umsetzung sowie die Möglichkeit, auf die Anwendung der Stichtagsregelung zu verzichten („Opt-out“).

Nach der neuen Regelung bleiben landwirtschaftliche Flächen, die am 1. Januar 2026 Ackerland waren, grundsätzlich dauerhaft Ackerland. Dies gilt auch dann, wenn auf diesen Flächen Gras oder andere Grünfutterpflanzen angebaut werden. Ein regelmäßiges Pflügen oder ein Fruchtwechsel ist künftig nicht mehr erforderlich, um die Entstehung von Dauergrünland zu verhindern.

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die für einzelne Flächen weiterhin die bisherigen Regelungen zur Entstehung von Dauergrünland anwenden möchten, können für diese Flächen ein Opt-out erklären. Die entsprechende Auswahl ist seit einer Woche in PORTIA möglich.

Die Opt-out-Erklärung muss spätestens bis zum 30. September 2026 über den InVeKoS-Antrag 2026 abgegeben werden. Dazu ist in der FNN-Vorstufe an der jeweiligen landwirtschaftlichen Teilfläche das Beantragtkennzeichen „OOUT“ einzutragen und der gesamte Flächennachweis erneut einzureichen. Der bereits fristgerecht eingereichte Flächennachweis darf dabei nicht zurückgezogen, sondern muss korrigiert werden.

Die Entscheidung ist flächenbezogen, nach Ablauf der Frist nicht mehr änderbar und auch für zukünftige Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bindend. Flächenpächterinnen und Flächenpächtern wird daher empfohlen, sich vor der Abgabe der Erklärung mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern abzustimmen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Flächen, die im Rahmen der KULAP-Maßnahme U dauerhaft in Dauergrünland umgewandelt werden, sowie für Ersatz- und Rückumwandlungsflächen im Rahmen der Konditionalität.

Weitere Einzelheiten zur Stichtagsregelung, zu den betroffenen Flächen und zum Verfahren in PORTIA enthält das Informationsblatt „Umsetzung der Stichtagsregelung für Ackerland in Thüringen“.

 Als Thüringer Bauernverband bitten wir zahlreich die Petition zu unterstützen.

 

Thüringer Bauernverband e.V.
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