In der Vergangenheit hatten wir bereits berichtet, dass auf der Bundesebene ein Gesetzentwurf bezüglich der Verlängerung der Umsetzungsfristen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) vorlag. Die Länder hatten im Zuge der Anhörung die Verlängerung weiterer Fristen angeregt. Grund für den Entwurf war die Erarbeitung der neuen UCOL (bestverfügbaren Techniken) in Brüssel-Doppelbelastungen der landwirtschaftlichen Betriebe sollten verhindert werden.
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