Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union nach 2027 bleibt ein zentrales agrarpolitisches Thema für die ostdeutschen Landesbauernverbände. Im Nachgang zum Austausch der ostdeutschen Bauernverbände mit der Europaabgeordneten Marion Walsmann und Dr. Peter Jahr zum Berichtsentwurf von MdEP Norbert Lins haben die Verbände ihre gemeinsamen Hinweise nun in einer Stellungnahme zusammengeführt und an MdEP Walsmann übergeben.
Ziel der Stellungnahme ist es, die besonderen Anforderungen der ostdeutschen Landwirtschaft frühzeitig in den weiteren parlamentarischen Prozess einzubringen. Dabei geht es insbesondere um die Sicherung praxistauglicher Rahmenbedingungen für alle Betriebsformen und Betriebsgrößen, um Planungssicherheit sowie um den Erhalt einer leistungsfähigen, eigenständigen Gemeinsamen Agrarpolitik.
Die ostdeutschen Landesbauernverbände begrüßen, dass im Änderungsantrag von MdEP Lins wichtige Anliegen aufgegriffen werden. Dazu zählen insbesondere die Sicherung der GAP als eigenständige europäische Politik, der Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur sowie Ansätze zur stärkeren Berücksichtigung von Innovation, Wissenstransfer und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig sehen die Verbände an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Ein Schwerpunkt der Stellungnahme ist die klare Ablehnung von Kappung und Degression. Aus Sicht der ostdeutschen Bauernverbände müssen die vielfältigen Betriebsstrukturen in Ostdeutschland auch künftig geschützt werden. Pauschale Kürzungen oder Reglementierungen würden insbesondere größere, arbeitsteilig organisierte Betriebe, Genossenschaften und verbundene Unternehmen einseitig belasten und die Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Auch bei der Junglandwirteförderung fordern die Verbände eine praxistaugliche Ausgestaltung. Der Generationswechsel müsse in allen Rechtsformen unterstützt werden. Junge Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in Genossenschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder GmbH-Strukturen dürfen nicht durch zu enge Auslegungen von der Förderung ausgeschlossen werden. Entscheidend ist, dass die tatsächliche Leitungsfunktion im Betrieb anerkannt wird. Weitere Punkte der Stellungnahme betreffen die soziale Konditionalität, die aus Sicht der Verbände nicht zusätzlich über die GAP geregelt werden sollte, sowie die Definition des aktiven Landwirts. Hier sprechen sich die ostdeutschen Bauernverbände dafür aus, die bisher praktikable Nachweisführung über die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau beizubehalten und neue bürokratische Sonderwege zu vermeiden. Kritisch sehen die Verbände zudem eine verpflichtende Ausweitung der Umverteilungsprämie. Die bestehende Regelung könne beibehalten werden, dürfe aber nicht weiter aufgestockt werden, solange zentrale Fragen zu Kappung, Degression und verbundenen Unternehmen ungeklärt sind. Bei gekoppelten Zahlungen unterstützen die Verbände eine Begrenzung, da diese innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Beim Risikomanagement sprechen sich die ostdeutschen Bauernverbände für flexible nationale und regionale Lösungen aus. Aufgrund sehr unterschiedlicher Produktionsbedingungen in Europa seien starre Vorgaben oder zentrale europäische Versicherungslösungen nicht zielführend.
Mit der Stellungnahme machen die ostdeutschen Landesbauernverbände deutlich: Die GAP nach 2027 muss verlässlich, eigenständig und praxistauglich bleiben. Sie muss den unterschiedlichen Agrarstrukturen in Europa gerecht werden und darf nicht zu zusätzlicher Bürokratie oder struktureller Benachteiligung führen. Für die Thüringer Landwirtschaft bleibt entscheidend, dass die künftige Förderung wirtschaftliche Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und den Generationswechsel gleichermaßen unterstützt.
Der Thüringer Bauernverband (TBV) übergab die Stellungnahme mit der eindeutigen Positionierung zur GAP nach 2027 auch an die Thüringer Staatskanzlei sowie das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zur Berücksichtigung bei weiteren Verhandlungen.