Die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 treten für viele Akteure, sowohl Wirtschafts- und Sozialpartner als auch Verwaltung, in eine wichtige Phase ein. Deswegen lud die Thüringer Staatskanzlei (TSK) am 30. Juni zu einer Informationsveranstaltung in das Europäische Informationszentrum nach Erfurt ein. Aufgrund der Detailtiefe und der Fokussierung auf den Finanzrahmen war die Veranstaltung sicher bewusst klein gehalten und zum Hauptteil an Ministeriumsvertreter gerichtet.
Laut Aussage der TSK legt der MFR die finanziellen Grundlagen für zentrale Politikbereiche der EU fest, darunter Kohäsion, Agrarpolitik, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Sicherheit, Außenpolitik und Verwaltung. Für Thüringen ist der aktuelle Verhandlungsstand von großer Bedeutung, da mit ihm zentrale Weichen für die künftige EU-Förderung gestellt werden.
Die zyprische Ratspräsidentschaft hat am 11. Juni 2026 eine MFR-Verhandlungsbox mit konkreten Zahlen vorgelegt. Diese ist noch kein Kompromiss, gilt aber als weiterer Schritt auf dem Weg zu einer Einigung zwischen den Mitgliedstaaten. Da beim MFR das Einstimmigkeitsprinzip gilt, bleibt der weitere Verlauf anspruchsvoll. Eine Einigung wird bis Ende 2026 angestrebt.
Der zyprische Vorschlag sieht gegenüber dem Kommissionsvorschlag vom 16. Juli 2025 Kürzungen von rund zwei Prozent vor. Betroffen sind vor allem zentral verwaltete EU-Programme, Global Europe im Bereich Außenpolitik sowie die Verwaltung. Kohäsion und Agrarpolitik sollen hingegen weitgehend geschont werden; für die künftigen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne ist sogar ein leichter Aufwuchs vorgesehen. Für Deutschland würde sich der Gesamtumfang nach aktuellem Stand von 68,4 Milliarden Euro auf 64,3 Milliarden Euro reduzieren.
Aus Thüringer Sicht bleibt dennoch zu erwarten, dass in der Förderperiode 2028 bis 2034 weniger Mittel in geteilter Mittelverwaltung zur Verfügung stehen werden als in der laufenden Periode. Die zyprische Verhandlungsbox könnte den erwarteten Rückgang zwar etwas abmildern, eine Entwarnung bedeutet dies jedoch nicht. Für Übergangsregionen wie Thüringen wird es daher wichtiger, neben den klassischen Strukturfonds auch zentral verwaltete Programme stärker in den Blick zu nehmen (dies betrifft insbesondere Akteure der Wirtschaft und im sozialen Bereich). Diese können Kürzungen nicht vollständig ausgleichen, bieten aber zusätzliche Chancen für Wirtschaft, Forschung, Innovation und europäische Kooperationen.
Auch bei der Gemeinsamen Agrarpolitik sind viele Fragen noch offen. Im Rat liegt bislang keine partielle Einigung vor. Strittig bleiben unter anderem die Definition des aktiven Landwirts, Fragen der Kappung und Degression, die soziale Konditionalität sowie der Umfang nationaler Flexibilität. Im Europäischen Parlament liegt ein Berichtsentwurf von MdEP Norbert Lins vor, der unter anderem den Erhalt der GAP-Säulenstruktur und ein Gesamtvolumen von 433 Milliarden Euro vorsieht.
Viele zentrale Entscheidungen werden nun innerhalb Deutschlands vorbereitet. Bund und Länder koordinieren den Deutschen nationalen und regionalen Partnerschaftsplan in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Offen sind insbesondere die Abgrenzung im Bereich der Agrarpolitik, die Anzahl der Bundeskapitel, die Aufteilung der Mittel zwischen Bundes- und Länderkapiteln sowie die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Länderkapitel.
Laut TSK bereitet sich Thüringen auf diese Verhandlungen vor. Die interministerielle Arbeitsgruppe Regionalkapitel hat sich konstituiert und erarbeitet den Entwurf für das Thüringer Kapitel im Deutschen nationalen und regionalen Partnerschaftsplan. Da viele Rahmenbedingungen noch unklar sind, muss der Entwurf auf unterschiedliche Szenarien anwendbar bleiben. Parallel koordiniert die TSK die europapolitische Strategie des Landes und die bessere Nutzung direkt verwalteter Programme.
Der aktuelle Verhandlungsstand zeigt: Die Förderperiode 2028 bis 2034 wird für Länder und Regionen mit erheblichen strukturellen und finanziellen Veränderungen verbunden sein. Für Thüringen kommt es nun darauf an, die Verhandlungen auf EU- und Bundesebene eng zu begleiten, eigene Interessen klar zu formulieren und neue Förderzugänge systematisch zu erschließen. Die Thüringer Landesvertretung bringt die Interessen des Freistaates dabei direkt in Brüssel ein. Als Thüringer Bauernverband werden wir uns rege an den Beteiligungsprozesse der Verwaltung beteiligen und unsere Interessen platzieren.