Verlängerung Übergangsfrist Biozidsachkunde

Verlängerung Übergangsfrist Biozidsachkunde

Wie das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) in seinem Pflanzenschutz-Warndienst vom 23. Juni mitteilt, ist für die Anwendung von Biozid-Produkten (z. B. Rodentizide zur Schadnagerbekämpfung in Stallgebäuden und Lagerräumen) seit Oktober 2021 eine Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung erforderlich. Die Pflanzenschutzsachkunde reicht in den meisten Fällen

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