Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse beschließt Einzelfallprüfung zu BTV8-Impfbeihilfen

Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse beschließt Einzelfallprüfung zu BTV8-Impfbeihilfen

In seiner Sitzung am 28. Mai 2026 beschloss der Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse (ThürTSK), für Tierhalter, die bereits im Januar und/ oder Februar 2026 ihre Tiere gegen BTV-8 geimpft haben, auf Antrag eine Beihilfe zu BTV8-Impfungen entsprechend den ab 1. März 2026 geltenden Regelungen, für Landwirtschaftsbetriebe auf Basis der Agrar-De-minimis-Verordnung, nach Einzelfallprüfung zu gewähren.  

Betroffene Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter sind aufgefordert, spätestens bis 30. November 2026 den Antrag für diese Impfungen mit dem entsprechenden Formular „Antrag auf Beihilfe zu BTV-8-Impfungen (De-minimis)“ zu stellen, welches auf der Internetseite der ThürTSK bereitgestellt ist.

Fragen hierzu beantwortet die Geschäftsstelle der ThürTSK gern unter: 

Tel.: +49 (3641) 8855-0

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web: www.thtsk.de 

     

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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