Mit der Zusatzversicherung bietet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) die Möglichkeit, den persönlichen Versicherungsschutz gezielt zu erweitern und schafft eine höhere finanzielle Sicherheit und stärkt die individuelle Vorsorge. Sie ergänzt die gesetzliche Absicherung der LBG und kann helfen, finanzielle Belastungen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit besser abzufedern. Versicherte profitieren von individuell wählbaren Leistungen und einem Plus an Schutz – angepasst an die persönliche und betriebliche Situation. Diese freiwillige Ergänzung unterstützt dabei, Risiken bewusster abzusichern und Zukunftsperspektiven zu stärken. Gerade in familiengeführten Betrieben ist Verlässlichkeit ein entscheidender Faktor.
Berechtigter Personenkreis:
Unternehmer, - die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner (mit Leistungseinschränkungen bei Arbeitsvertrag), - die regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätigen, - die im Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag sowie für - freiwillig versicherte Imker
Durch die Zusatzversicherung wird der gesetzliche Jahresarbeitsverdienst erhöht.
Je nach Höhe der Zusatzversicherung erhöhen sich solche Leistungen der Landwirtschaftlichen wie das Verletztengeld, die Verletztenrente und die Hinterbliebenenrente für Witwen/Witwer und Kinder.
Bei Fragen zu Leistungen der SVLFG können sich Versicherte und alle Interessierte gern an die Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband wenden.
Kontakt
Cornelia Müller, Fachreferentin
E-Mail:
Sozialpolitik und -recht, Beraterin Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Tel.: +49 (0)361 262 532 70
Mobil: +49 (0)171 568 53 50