Die Thematik der verbundenen Unternehmen hat Anfang des Jahres bei vielen Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes (TBV) zu spürbarer Verunsicherung geführt. Vor diesem Hintergrund war es ein zentrales Anliegen, eine möglichst verständliche und praxisnahe Regelung für die betroffenen Betriebe bereitzustellen.
Hierzu wurde von Seiten des Thüringer Ministerium für Wirtschaft Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) in Abstimmung mit dem TBV eine kompakte Checkliste „Verbundene Unternehmen“ erarbeitet. Diese soll den Betrieben eine erste Einschätzung ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den entsprechenden Regelungen betroffen sein könnten. Darüber hinaus stehen laut Aussage des TMWLLR die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Agrarförderzentren für weiterführende Fragen zur Verfügung. Die zuständigen Mitarbeitenden der Agrarförderzentren wurden zur Thematik geschult, um eine gezielte Unterstützung der Betriebe sicherzustellen.
Im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung am 17. April wurde ein Überblick über die aktuellen Festlegungen gegeben und den berufsständischen Verbänden Gelegenheit eingeräumt, Fragen und Hinweise aus Sicht der landwirtschaftlichen Praxis einzubringen. Das hat der TBV auch rege genutzt.
Ergänzend zur Informationsveranstaltung wurden nun weitere Informationen des TMWLLR zur Checkliste „Verbundene Unternehmen“ bereitgestellt. Diese beziehen sich insbesondere auf Fragestellungen, die im Rahmen der letzten Informationsveranstaltung aufgeworfen wurden.