Anzeigepflichtige Tierseuchen und Krankheiten im Bestand: Das unterschätzte Risiko

Anzeigepflichtige Tierseuchen und Krankheiten im Bestand: Das unterschätzte Risiko

 Ob Rind, Schwein oder Geflügel: Durch behördliche Anordnung können Tierseuchen und Krankheiten ganze Betriebe lahmlegen – selbst, wenn sie selbst nicht betroffen sind, sondern nur im Sperrbezirk liegen. Gegen die verheerenden Einnahmeverluste und Folgeschäden schützt eine Ertragsschadenversicherung.

Immer wieder berichten Medien über Seuchenausbrüche in deutschen Tierbeständen. Insbesondere Krankheitsfälle zur Geflügelpest und Afrikanischen Schweinepest (ASP) treten seit einigen Jahren gehäuft auf. Die Geflügelpest, oft als Aviäre Influenza oder Vogelgrippe bezeichnet, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die erhebliche Gefahren für die Geflügelwirtschaft darstellt. Die Krankheit wird durch einen hochpathogenen Influenzavirus verursacht und kann weitreichende wirtschaftliche Folgen haben, insbesondere wenn ganze Bestände gekeult werden müssen.

Aktuelle Lage und Herausforderung

Die aktuelle Lage zeigt einen leichten Anstieg der Geflügelpestfälle in Deutschland sowie im Europäischen Raum. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten ist die Gefahr erhöht, da Zugvögel das Virus verbreiten. Die Ansteckungsgefahr ist in Regionen mit hoher Geflügeldichte besonders hoch, was zu einer intensiven Überwachung und schnelleren Reaktionen führt. Landwirte stehen vor der Herausforderung, ihre Betriebe durch strenge Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen und auf dem neuesten Stand der Prävention zu bleiben. Derzeit breitet sich die Newcastle Krankheit (ND) leider immer weiter aus und verursacht in den betroffenen Betrieben teilweise hohe finanzielle Einbußen.

Die Erzeuger geraten in finanzielle Schwierigkeiten, da sie für schlachtreife Tiere möglicherweise keine ausreichenden oder gar keine Erlöse erzielen. Hinzu kommt, dass tierschutzrechtliche Anforderungen in punkto Platzbedarf häufig nicht mehr eingehalten werden können. Dieses Risiko bringt Kosten mit sich, die einen nutztierhaltenden Betrieb finanziell stark belasten.

Der ideale Schutz gegen finanzielle Einbußen

Die Ertragsschadenversicherung sichert sowohl gegen Tierverluste als auch gegen resultierende Folgeschäden ab. Zur Schadenermittlung berücksichtigt sie alle Faktoren, die den individuellen Deckungsbeitrag des Betriebes positiv und negativ beeinflussen. Tierhalter mit Seuchen oder übertragbaren Tierkrankheiten im Bestand vermeiden Liquiditätsengpässe und erhalten ihre wirtschaftliche Existenz.

Verheerende finanzielle Einbußen vermeidet die Ertragsschadenversicherung durch zeitige Abschlagzahlungen sowie schnelle Hilfe und Beratung durch erfahrene Spezialisten.

Die Ertragsschadenversicherung ist ein Baustein der R+V-AgrarPolice, wodurch Landwirte durch einen Bündelungsrabatt zusätzlich profitieren können.

Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de – Landwirtschaft– Ertragsschadenversicherung oder über den QR-Code:

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Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
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